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Aus dem Gemeinderat vom 11.12.2017
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2017 folgende Punkte beraten und beschlossen:
Straßenbaumaßnahmen 2018 –Sanierung der Straße „Im Aurain“, Motzerstraße, und des 2. Bauabschnitt Jahnstraße –Baubeschluss
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass in der Gemeinderatssitzung am 13.11.2017 die Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahmen 2018 vorgestellt wurde. Da bereits der 1. Bauabschnitt der Jahnstraße vom Einmündungsbereich der Gottlieb-Storz-Straße bis zur Einmündung der Paulystraße im Jahr 2017 saniert wurde, ist es sinnvoll, den 2. Bauabschnitt der Jahnstraße bis zum Einmündungsbereich der Motzerstraße im Jahr 2018 durchzuführen. Damit dieses Quartier „aus einem Guss“ saniert wäre, wird die Motzerstraße ebenfalls in das Straßensanierungsprogramm 2018 aufgenommen. Der Straßenbelag in der Motzerstraße ist sanierungsbedürftig, wenn auch nicht mit so vielen Verdrückungen versehen wie in der Gottlieb-Storz-Straße. Von den drei Kanalhaltungen in der Motzerstraße wurde die Endhaltung im Jahr 2012 von innen in einem sogenannten Schlauchliner-Verfahren saniert. Nach den Schätzungen der Fachleute hält eine solche Inliner-Sanierung mehr als 30 Jahre. Eine aktuelle Kamera-Befahrung des Hauptkanals der Motzerstraße hat ergeben, dass die Schäden (Betonkorrosion, nicht fachgerecht angeschlossene Anschlussleitungen) in den beiden vorderen Kanalleitungen zur Langestraße hin ebenfalls mit einem Schlauchliner-Verfahren behoben werden können. Daher müssten die beiden Kanalhaltungen bei der Gesamtsanierung nicht neu gebaut werden. Dies spart Kosten und Zeit, da dann nur bis zur Wasserleitung in 1 m bis 1,5 m Tiefe aufgegraben werden muss. Darüber hinaus schlägt die Gemeindeverwaltung vor, auch die Straße „Im Aurain“ zu sanieren. Hier sind sowohl die Wasserleitung, die Kanalisation, als auch der Straßenaufbau in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Neben dem schlechten Straßenzustand (wurde in der Nachkriegszeit gebaut) sind auch im Kanal mehrere Unterbögen, Risse, Wurzeleinwüchse, Versätze und zum Teil sogar Scherbenbildungen in der Auswertung der Befahrung mit der Kamera zu sehen. Die Wasserleitung verzeichnet bereits mehrere Rohrbrüche. Die Straße „Im Aurain“ ist in der Baustellenabwicklung als sehr schwierig anzusehen, da es sich hier um eine Sackgasse handelt. Am 28. November 2017 fanden die getrennten Informationsveranstaltungen für die Anlieger statt, in der die Anlieger über den zeitlichen Ablauf und die Vorgehensweise informiert und mit wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Sanierung der Straße Im Aurain, der Motzerstraße und des 2. Bauabschnitts der Jahnstraße versorgt wurden. Er weist darauf hin, dass bereits ein Submissionstermin zur Vergabe der Straßenbaumaßnahmen 2018 terminiert ist. Es ist eine Vergabe nach Losen bei den jeweiligen Straßen vorgesehen.
Herr Hanebeck erläutert die Gründe für die Ausschreibung in zwei Losen. Der Vorteil ist, dass die Submission am gleichen Tag durchgeführt wird. Wenn das Angebot für das Los 1 von der jeweiligen Firma vorliegt, kann die Firma keine preislichen Veränderungen beim Angebot für das Los 2 machen. Dadurch können günstige Einheitspreise erzielt werden und der günstigste Anbieter ausgewählt werden.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass dadurch die größte Flexibilität erreicht werden kann, da auch nicht so stark ausgelastete Unternehmen bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, wenn im Jahr 2018 ein großes Tiefbauprogramm ausgeschrieben wird. Durch das große Auftragsvolumen ist mit günstigeren Preisen zu rechnen, die im Abrechnungsfall dann nicht nur der Gemeinde, sondern auch den Anliegern entgegenkommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die vorgelegte Planung und der Zeitplan für die Sanierung und Neugestaltung der Straße Im Aurain, der Motzerstraße und des 2. Bauabschnitts der Jahnstraße werden beschlossen.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben.
Parkraumkonzept Bereich Bahnhof
-Ergänzung der Konzeption vom Büro BS-Ingenieure
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass in der Sitzung am 16.10.2017 das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg die Untersuchung der Anlieger-frei-Bereiche um den Bahnhof vorgestellt hat. Dargelegt wurden vor allem die verschiedenen Regelungen in diesem Bereich. Das Büro empfiehlt dies zu vereinheitlichen. Der Gemeindeverwaltung ist es vor allem wichtig, dass das Parken im Bereich um den Bahnhof gut zu kontrollieren ist. Dies ist mit den jetzigen Anlieger-frei-Bereichen teilweise nicht möglich. Hinzu kommt, dass auch für Autofahrer die Beschilderung nicht gut zu erkennen ist und es auch dadurch regelmäßig zu Parkverstößen kommt.
In der Sitzung war sich das Gremium insofern einig, als dass eine Parkraumbewirtschaftungszone eingeführt werden soll, allerdings wurde darum gebeten, auch die Alemannenstraße, die Hermannstraße bis zur Einmündung Keltenweg und die Langestraße bis zur Einmündung Motzerstraße zu untersuchen. Das Büro BS Ingenieure wurde damit beauftragt.
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftungszone gibt es nun drei Alternativen:
- Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone östlich der Ludwigsburger Straße
- Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone östlich der Ludwigsburger Straße plus der Alemannenstraße (bisherige „Anlieger-frei“-Straßen)
- Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone östlich und westlich der Ludwigsburger Straße wie im Plan dargestellt.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone in den bisherigen „Anlieger-frei“-Straßen. Eine Erweiterung der Zone auf die untere Hermannstraße und der Langestraße ist ebenso denkbar. Es muss dabei allerdings beachtet werden, dass die neue Parkregelung dann auch Anwohner betrifft, die bisher keine Regelung in diesem Bereich hatten. Dies bedeutet zwar auf der einen Seite einen Schutz der Parkmöglichkeiten, andererseits bedeutet es aber auch für die Anwohner, dass die Parkdauer eingehalten werden muss. Außerdem müssten die Anwohner nun ebenso Parkausweise erwerben, was dann mit Kosten verbunden ist.
Aus dem Gemeinderat wurde gefragt, warum die Martin-Luther-Straße nicht in die Parkraumbewirtschaftungszone aufgenommen wurde, da in diesem Fall auch eine Nähe zur S-Bahn vorliegt. Dabei wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Grenzziehung der Parkraumbewirtschaftungszone bei der Einbeziehung von weiteren Straßen in der Nähe der S-Bahn schwierig werden könnte, weil dabei auch beispielsweise der Keltenweg einbezogen werden müsste. Es wurde angeregt, einen Teil der Bahnhofstraße durch die Gemeinde für S-Bahn-Parker zu erwerben.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Gemeinde Grunderwerb in der Bahnhofstraße tätigen müsste. Die Frage, wie es mit dem Parkdeck weitergeht, wird den Gemeinderat in den nächsten Monaten auch beschäftigen, so dass in diesem Bereich versucht wird, eine Lösung zu erzielen.
Der Gemeinderat sieht einen gewissen Radius mit dem Zugang zur S-Bahn mit der Einbeziehung der unteren Langestraße und der unteren Hermannstraße in die Parkraumbewirtschaftungszone, deswegen schließt sich der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Parkraumbewirtschaftungszone wird anhand des Planes 1 für die Hermannstraße bis zur Einmündung Keltenweg und die Langestraße bis zur Einmündung Motzerstraße und für die Alemannenstraße eingerichtet. Öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sind nach der Einführung von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr für 2 Stunden nutzbar.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
-Gebührenkalkulation Abwasser 2018
Kämmerer Dursch erläutert die Gebührenkalkulation 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung anhand einer Präsentation. Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Bei der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Benningen handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Benningen ist im Rahmen dieser öffentlichen Einrichtung am Zweckverband Gruppenklärwerk Häldenmühle beteiligt. Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2018 hat sich die Verwaltung am Rechnungsergebnis des Jahres 2016, den vorläufigen Zahlen des Jahres 2017 und an den letztjährigen Planzahlen orientiert. Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, d.h., dass maximal eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergibt sich am Ende eines Haushaltsjahres eine Kostenüberdeckung so hat die Gemeinde die Pflicht, diese Überdeckung innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung kann nach dem Rechnungsergebnis 2016 noch knapp 288.000 € an Gebührenüberzahlungen ausweisen. Bereits in den Kalkulationen der Vorjahre war eine Reduzierung der Gebührenüberschüsse geplant. Aufgrund der sehr guten Jahresergebnisse der Gruppenklärwerke Häldenmühle sank die Umlage für den Eigenbetrieb erfreulicherweise gegenüber den Planzahlen. Dies wiederrum, verbunden mit den auch sonst sehr niedrigen Aufwendungen, führte dazu, dass auch in den Jahren 2014 und 2015 nochmal ein Überschuss entstanden ist. Im Jahr 2016 konnte wenigstens ein kleiner Teil der Gebührenrückstellungen im Jahresabschluss aufgelöst werden. Die verbleibenden Überschüsse aus Gewinnen müssen in den folgenden 5 Jahren gemäß § 9 Abs. 2 KAG aufgelöst werden müssen. Aus dem Jahr 2013 muss daher im Wirtschaftsjahr 2018 ein Betrag von rund 168.488,71 € aufgelöst werden. Da auch schon in der Kalkulation des Vorjahrs ein erheblicher Betrag aus den Gebührenüberschüssen berücksichtigt wurde, ist die Änderung sowohl bei der Schmutzwasser-, wie auch bei der Niederschlagswassergebühr relativ gering. Insgesamt ist aber nochmals eine Reduzierung bei der Schutzwassergebühr festzustellen, während die Niederschlagswassergebühr eine minimale Erhöhung verzeichnet. Dies liegt daran, dass die Gebührenüberschüsse im Bereich der Schmutzwassergebühr höher sind und sich hier stärker auswirken.
Die derzeitigen Gebühren betragen derzeit für Schmutzwasser 1,08 €/m³ und für Niederschlagswasser 0,27 €/m². Nach der Gebührenkalkulation 2018 ergibt sich, dass die Gebühr für Schmutzwasser nun um 5 Cent je m³ auf 1,03 €/m³ gesenkt wird. Die Gebühr für das Niederschlagswasser wird um 1 Cent auf je m² auf 0,28 €/m² erhöht. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Schmutzwassergebühr auf 1,03 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,28 €/m² festzulegen. Bei der Kalkulation wurde, wie auch bei der Wassergebühr, die zukünftige Entwicklung der Einwohnerzahlen der Neubaugebiete berücksichtigt.
Aus dem Gemeinderat wurde – auch im Hinblick auf die Wasserversorungsgebühr – nachgefragt, warum die Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder auf dasselbe Ergebnis kommt. Eine Transparenz für die Bürger ist dem Gemeinderat sehr wichtig. Es wurde auf die unglaublichen Wasserverluste der letzten Jahre aufmerksam gemacht, die durch die Anschaffung von Datenloggern in den nächsten Jahren reduziert werden. Jedes Jahr erzielt die Gemeinde Überschüsse im Bereich des Abwassers. Es wäre denkbar, die Gebühren auf diesem Niveau zu belassen und Verluste ggf. in den nächsten Jahren auszugleichen.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass eine Gebührenkalkulation erforderlich ist. Eine Transparenz ist gegeben. Wenn der Umfang der Leistungen des Gemeindebauhofs im Bereich der Wasserversorgung in den nächsten Jahren zurückgeht, werden voraussichtlich in den nächsten Jahren keine Gebührenerhöhungen mehr durchgeführt. Bei der Abwasserbeseitigung hängen die Abrechnungen mit dem Gruppenklärwerk zusammen. Dort wurden mit anderen Planzahlen gerechnet. Die Überdeckungen kommen aus dem Schmutzwasserbereich, da die Umlage für den Zweckverband geringer war in den letzten Jahren.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,03 € je m³ festgestellt; die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,28 € je m² festgestellt. Die entsprechende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird erlassen.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
-Gebührenkalkulation Wasser 2018
Kämmerer Dursch erläutert die Gebührenkalkulation 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung anhand einer Präsentation. Der Gemeinderat hat zuletzt am 14.12.2015 die Gebührenkalkulation für den Wasserzins beraten und für das Jahr 2016 auf 2,18 €/m³ festgesetzt. Der Wasserzins wird aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses für jedes Jahr neu kalkuliert. Das letztjährige Ergebnis der Kalkulation für die Wasserverbrauchsgebühr ergab jedoch eine in ihrer Höhe gleichbleibende, unveränderte Gebühr, die der aus dem Jahr 2016 entsprach, weshalb die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung für das Jahr 2017 nicht geändert werden brauchte. Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2018 hat sich die Verwaltung am Rechnungsergebnis des Jahres 2016, den vorläufigen Zahlen des Jahres 2017 und an den letztjährigen Planzahlen orientiert. Dabei wurde die Finanzplanung mit den laufenden und anstehenden Vorhaben im Bereich der Wasserversorgung zu Grunde gelegt.
Obwohl schon in den Gebührenkalkulationen der Vorjahre jeweils ein Gewinn eingeplant war, um die Kostenunterdeckung der Vorjahre auszugleichen, wurde dies in den jeweiligen Jahresergebnissen aufgrund verschiedener Faktoren nicht erreicht. Vor allem lag dies an der Vielzahl an Rohrbrüchen. Aufgrund der Reparaturarbeiten entstanden höhere Aufwendungen bei der Unterhaltung der Rohrnetze und es war außerdem auch sehr viel Schwundwasser zu verzeichnen, das natürlich trotzdem von der Bodenseewasserversorgung bezogen werden musste. All diese Faktoren führten dazu, dass in den letzten Jahren ein Jahresverlust verzeichnet werden musste. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Schwundwasserquote von über 20% wieder unter 10% zu senken, wurde im Wirtschaftsplan 2015 beschlossen, mobile Datenlogger anzuschaffen, mit deren Hilfe Rohrbrüche schneller ausfindig gemacht werden können. Diese Suche ist allerdings auch mit hohem personellem Aufwand verbunden, der natürlich auch kostenmäßig zum Tragen kommt. Dies war auch der Grund weshalb im Rechnungsergebnis des Jahres 2016 immer noch ein Jahresverlust verzeichnet werden musste, obwohl die Schwundwasserquote bereits stark zurückgegangen war. Um auch dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2017 vom Gemeinderat beschlossen, die Datenlogger zu einer permanenten Gebietsüberwachung auszubauen, mit der die Kostenerstattung an den Gemeindebauhof deutlich zurückgehen dürfte. Bereits in der Gebührenkalkulation des Vorjahres wurden die Anschaffungskosten für eine solche Gebietsüberwachung einkalkuliert. Die Gebietsüberwachung kann bereits Anfang 2018 eingerichtet werden, womit künftig eine hohe Versorgungssicherheit mit möglichst wenigen Schäden am Leitungsnetz gewährleistet wird.
Bei einem angenommenen Betrag von 641.020 €, der durch die Verbrauchsgebühren abzudecken ist und bei einem Wasserverkauf von ca. 274.000 m³ (inkl. Entnahme für öffentliche Zwecke) ergibt dies eine Gebührenobergrenze von 2,34 € pro m³. Auf die Verbrauchsgebühr wird noch die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 % angerechnet. Die vorgeschlagene Gebühr wird entsprechend der Wasserversorgungssatzung ebenfalls auf den bei Neubauvorhaben anfallenden Bauwasserzins berechnet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Wasserverbrauchsgebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,34 €/m3 festgesetzt. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird erlassen.
Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation Friedhof für
das Jahr 2018
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat am 06.02.2006 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, im Bestattungswesen einen mittelfristigen Kostendeckungsgrad von 80 % zu erreichen. Die im Vergleich zu den umliegenden Kommunen recht hohen Gebührensätze wurden am 14.12.2009 neu beschlossen und gelten seit dem 01.01.2010. Im Haushaltsplanverfahren 2017 wurde angeregt, die Gebührenkalkulation zu überarbeiten.
Kämmerer Dursch erläutert die Neufassung der Friedhofssatzung mit der Gebührenkalkulation Friedhof für das Jahr 2018 anhand einer Präsentation. Auf die gesonderte Information wird verwiesen. Bürgermeister Warthon fasst zusammen, dass die Grundlage für diese Kalkulation das rechtsstattliche Äquivalenzprinzip ist. Je mehr eine öffentliche Einrichtung in Anspruch genommen wird, umso mehr Gebühren müssen dafür festgesetzt werden.
Der Gemeinderat erhofft sich eine erhebliche Gebührensenkung der Gebühren. Er kann zwar die Vorgehensweise nachvollziehen, aber alle Parameter sind aufgrund der Komplexität dieses Themas nicht plausibel. Mit der neuen Gebührenkalkulation läge die Gemeinde im Vergleich zu den Nachbarkommunen weiterhin im oberen Bereich bei der Gebührenerhebung. Es besteht kein Zeitdruck bei der Beschlussfassung. Die Gemeindeverwaltung sollte sich nochmals Gedanken machen. Es wird darauf hingewiesen, dass Vereins- und Sportbetrieb von der Gemeinde subventioniert wird. Die Gebühren müssen fair festgesetzt werden, wohl wissend, dass sie nicht kostendeckend sind.
Bürgermeister Warthon warnt davor, die Gebühren extrem zu senken, da sonst Zuschüsse im investiven Bereich gefährdet werden. Der Kostendeckungsgrad wird kommunalpolitisch festgesetzt; die neuen Gebührensätze im Jahr 2018 entschieden.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für 3 Baugesuche, stimmt einem Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch zu und erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch nicht. Dabei handelt es sich um das Logistik-Projekt im Gewerbegebiet Krautlose, welches nach den Vorgaben des dazugehörigen Bebauungsplanes geplant wurde und in der Gebäudehöhe lediglich 10 cm höher ist als vorgesehen. Außerdem betraf ein Bauvorhaben auch die Rathaussanierung. Hier wurde nochmals über die Lage des Aufzuges diskutiert.

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