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Förderung von Steckersolargeräten

Allgemeine Informationen zur Förderung von Steckersolargeräten:

Wie funktionieren Steckersolargeräte?

Bei Steckersolargeräten wird Sonnenlicht in elektrische Energie umgewandelt. Eine Stromeinspeisung kann über eine Steckdose in das Wohnungsnetz erfolgen. Bei einem Stecker-Solar wird Gleichstrom von einem oder zwei Solarmodulen über einen Modulwechselrichter in 230V-Wechselstrom gewandelt und direkt in das Hausnetz eingeleitet. Der erzeugte Strom wird vorrangig im Hausnetz selbst verwendet und deckt den Grundbedarf eines Haushalts. Sollten Überschüsse an erzeugtem Strom entstehen, fließen diese in das öffentliche Netz ein. Ebenso wird vom öffentlichen Netz automatisch Strom bezogen, wenn der Haushalt mehr Strom verbraucht als das Steckersolargerät erzeugt. Sie haben nach derzeitigen gesetzlichen Regelungen eine Leistung von bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung).

Was wird gefördert?

Die Gemeinde Benningen am Neckar fördert neue sogenannte Balkonkraftwerke. Zudem soll die Möglichkeit gegeben werden, diese Geräte nicht nur auf Balkonen anzubringen, sondern auch an Zäunen oder auf Dächern von Gartenhütten etc.

Es werden Steckersolargeräte mit maximal zwei Modulen mit der maximalen gesetzlich vorgeschriebenen Wechselrichterleistung gefördert. Wichtig ist, dass die Wechselrichter der VDE-Norm entsprechen.

Wer erhält die Förderung?

Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen, wie auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, welche ortsansässig bzw. geschäftsansässig in der Gemeinde Benningen am Neckar sind. Diese Regelung beinhaltet neben Eigentümern auch Mieter.

Wie sind Art, Umfang und Höhe der Förderung vorgesehen?

Die Förderung wird pro Haushalt und nicht pro Person genehmigt, da der gesamte Haushalt die Anlage nutzt.

Als Höhe für die Förderung wird 50 % maximal aber 200 € (bei Anlagen über 400 Euro) festgesetzt.

Wenn eine Anlage beispielsweise 270 Euro kostet, werden 135 € (50 %) bezuschusst.

Wenn eine Anlage beispielsweise 700 Euro kostet, werden 200 Euro bezuschusst.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge müssen vor Beginn der Anschaffung bevorzugt in digitaler Form  gestellt werden.

Die Gemeinde Benningen am Neckar verlangt bei Förderanträgen von Mietern zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers.

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, müssen die Vermietenden oder Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen. Seit 2020 das Wohneigentumsgesetz (WEG) geändert wurde, ist hierfür keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis.

Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?

Bei der Antragstellung muss zunächst ein Angebot über den geplanten Erwerb bei der Gemeinde eingereicht und eine vorläufige Genehmigung abgewartet werden.

Erst nach dieser vorläufigen Bewilligung der Gemeinde kann das Gerät beschafft werden. Nach Installation und Inbetriebnahme der Anschaffung kann die Förderung mit der Gemeinde abgerechnet werden.

Als Angebot reicht zunächst auch ein Auszug aus einem Onlineshop (Discounter etc.) aus. Es muss kein Angebot von einem Fachbetrieb sein.

Eine nachträgliche Antragsstellung ist nicht möglich. 

Als Frist von der Förderbewilligung bis zur Abrechnung werden 6 Monate festgesetzt.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Die Gemeinde Benningen am Neckar stellt Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bereit. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Zudem übernimmt die Gemeinde Benningen am Neckar keine Haftung für Schäden, die durch die Montage oder den Betrieb solcher Anlagen verursacht werden.

Der Haushalt verpflichtet sich, das geförderte Gerät 5 Jahre im Haushalt selbst zu nutzen.

Bei den Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Norm entsprechen. Unter anderem Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelisteten sind halten diese ein: (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/). Für den Anschluss des Steckersolargeräts ist eine geeignete Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker oder Schuko-Stecker mit DGS-Standard) zu verwenden. Anerkannt wird auch der Anschluss durch ein Fachunternehmen. Dies ist entsprechend nachzuweisen.

Nach dem VDE müssen Steckersolargeräte sowohl beim Netzbetreiber, wie auch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei Abruf der Fördermittel muss die Bestätigungen der Eintragung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister vorgelegt werden.

Richtlinie

Die genauen Richtlinien zur Föderung von Steckersolargeräten können Sie hier nachlesen:

Förderrichtlinie

Links zur Antragstellung und Förderung von Solarsteckergeräten

Bei Abruf der Fördermittel muss die Bestätigungen der Eintragung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister vorgelegt werden.

 

Weitere Informationsseiten zur Energieberatung

Vor Planung und Umsetzung einer Maßnahme wird eine Beratung durch die Ludwigsburger Energieagentur e.V. (Tel. 07141/688 93-0, E-Mail: info(@)lea-lb.de, Website https://www.lea-lb.de/) oder einer vergleichbaren Institution empfohlen.

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