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Geflügelpest: Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel

Aufgrund mehrerer bestätigter Fälle der Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg und dem damit einhergehenden erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel hat das Landratsamt Ludwigsburg am 01.12.2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Vom 02.12.2025 an müssen Geflügel auf der Gemarkung Benningen mit sofortiger Wirkung aufgestallt werden.


Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel. Diese dürfen danach nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.


Die Aufstallungspflicht gilt zunächst bis einschließlich 15.01.2026.


Die konkreten Regelungen und den gesamten Geltungsbereich entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg in der Rubrik ,,Amtliche Bekanntmachungen“.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann ebenso während den Geschäftszeiten im Infobereich des Landratsamtes Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg oder alternativ im Dienstgebäude des Landratsamtes Ludwigsburg, Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Hindenburgstraße 20/3, Raum 111, 71638 Ludwigsburg eingesehen werden.

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