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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Ebene II - 1. Änderung"

Gemeinde Benningen

Landkreis Ludwigsburg
 
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ebene II – 1. Änderung“ (08118006_1025_119_01)
 
1.     Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2.     Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
 
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Benningen hat am 21.10.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ebene II – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
 
Ziel ist es, die aufgegebene Fläche des Landschaftsbaubetriebs einer neuen Nutzung zuzuführen. Nach mehreren Anfragen von Bauträgern und Initiativen hat sich die Gemeinde entschlossen, die Flächen zu erwerben und im Vorgriff auf die langfristig vorgesehene Entwicklung im Bereich „Ebene“ als Wohngebiet zu entwickeln. Da der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan sehr eng an die Bedürfnisse des Landschaftsbaubetriebes ausgerichtet war, ist es erforderlich die jetzt geplante Nutzung als Wohngebiet auch planerisch abzusichern.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Lageplan Ebene II
Lageplan Ebene II

Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung und im Textteil in den Hinweisen genannt. Außer dem Hinweis, dass keine Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete betroffen sind, liegen allerdings keine weiteren Informationen vor.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil, in der Fassung vom 21.10.2026 und die Begründung vom 21.10.2026, jeweils erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan aus Backnang sowie die orientierende Altlastenerkundung vom 18.03.2026 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

05.11.2026 bis 07.12.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
 
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.benningen.de sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=92236 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
 
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Benningen, Bauamt, Studionstraße 10, während der üblichen Dienststunden (Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung) in Papierform eingesehen werden.
 
 
 
Benningen, 04.11.2026
 
Gez. Warthon
Bürgermeister

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