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Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 gemäß § 141, Absatz 3 Baugesetzbuch den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Erweiterung des Erneuerungsgebiet „Ortskern III“ beschlossen.
 
Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan des Planungsbüros Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Juli 2025 maßgeblich.
 
Zweck der Vorbereitenden Untersuchung
 
Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.
 
In diesem Zusammenhang werden auch die Träger öffentlicher Belange – soweit deren Interessen berührt sind – befragt werden.
 
Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchung sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.
 
Auskunftspflicht
 
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 Baugesetzbuch verpflichtet, der Gemeinde Benningen am Neckar oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
 
Sie haben nach § 209 Baugesetzbuch zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z.B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht, solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.
 
Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.
 
Durchführung und Information
 
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt durch das Bürgermeisteramt der Gemeinde Benningen am Neckar in Zusammenarbeit mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
 
Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Rudolf Kunstmann
Telefon: 0711 66773911
E-Mail: rudolf.kunstmann(@)landsiedlung.de
 
oder
 
Gemeinde Benningen am Neckar
Katharina Wolz
Telefon: 07144 906 30
E-Mail: k.wolz@benningen.de
 
Benningen, den 29.07.2025

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