Gemeinde Benningen

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Gemeinde Benningen
Studionstraße 10
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Aktuelle Bebauungspläne

Aus dem Gemeinderat vom 16.10.2017

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2017 folgende Punkte beraten und beschlossen:
 
 
Einwohnerfragestunde
 
Straßenbeleuchtung Mittleres Tal
 
Eine Einwohnerin interessiert, welche Maßnahmen die Gemeinde Benningen am Neckar im Hinblick auf die Straßenbeleuchtung im Mittleren Tal vorgesehen hat.
 
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung beim öffentlichen Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorschlägt, dass der private Stromanschluss von der Gemeinde durch einen Gemeindehausanschluss ersetzt werden soll. Die Gemeinde Benningen am Neckar würde dafür die Kosten übernehmen.
 
Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf die Hermannstraße
 
Ein Einwohner findet es schade, dass beim öffentlichen Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung die Hermannstraße nicht in eine Parkraumbewirtschaftungszone mitaufgenommen wurde. Er weist auf die regelmäßigen Parkverstöße in diesem Bereich hin, insbesondere auch im Bereich des Rosenwegs.
 
Bürgermeister Warthon wird auf die Frage bei der Behandlung des Tagesordnungspunkts 3 eingehen.
 
Grünstreifen im Bereich der Tankstelle am Ortsein-/Ortsausgang
 
Ein Einwohner gibt zu bedenken, ob die Gemeinde den Grünstreifen in diesem Bereich so häufig mähen muss. Er regt an, dass schön aussehende Kleearten und andere Pflanzenarten in diesem Bereich nicht in der Häufigkeit gestutzt werden müssen.
 
 
Parkraumkonzept Bereich Bahnhof
-Vorstellung der Erhebung und Konzeption des Büros BS Ingenieure
 
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass rund um den Bahnhof Parkplätze sehr gefragt sind. Da das Parkdeck in der Studionstraße bekanntermaßen nicht ausreicht und oft bereits um 7:30 Uhr voll belegt ist, steigt der Parkdruck vor allem durch S-Bahn-Pendler in den angrenzenden Wohngebieten. Aktuell sind die Straßen um den Bahnhof mit Zeichen 260 (Anlieger frei) beschildert. Ziel dieser Beschilderung ist es vor allem, dass die S-Bahn-Pendler in diesen Straßen nicht längerfristig dort parken, da sehr oft die Anwohner keine Parkplätze mehr finden.
 
Vor vier Jahren wurden die Straßen in vier Parkzonen eingeteilt:
 
Parkzone 1: Terminusstraße, Kohortenweg, Auf der Bürg, Kastellstraße und Am Römergraben
Parkzone 2: Gartenstraße, Alemannenstraße
Parkzone 3: Römerstraße, Marsstraße, Aichweg
Parkzone 4: Goethestraße, Mörikestraße
 
Für die Anwohner in diesen Parkzonen gibt es Parkberechtigungsscheine, sodass diese Autos vom Vollzugsdienst erkannt werden und nicht verwarnt werden. Die untere Verkehrsbehörde hat die Gemeindeverwaltung bei Verkehrsschauen immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Beschilderung kein klassisches Bewohnerparken darstellt und daher sehr schwer zu kontrollieren ist. Der Anlieger-Begriff ist in verschiedenen gerichtlichen Urteilen recht weit ausgelegt. Daher befindet man sich bei Verwarnungen in diesem Bereich oft in einer Grauzone.  Außerdem werden die Schilder von vielen Autofahrern nicht richtig verstanden, die Beschilderung ist nicht benutzerfreundlich. Darunter haben dann die Anwohner zu leiden, wenn Autos trotz des Verbots sehr lange in den Straßen rund um den Bahnhof parken. Zukünftig soll die Beschilderung klar erkennbar, leicht zu verstehen und gut zu ahnden sein. Die Gemeindeverwaltung hat das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg beauftragt, den Ist-Zustand festzustellen und der Gemeinde einen Vorschlag für den Parkraum um den Bahnhof zu unterbreiten, der diese Voraussetzungen erfüllt.
 
Herr Schröder vom Büro BS Ingenieure erläutert anhand einer Präsentation die Erhebung und die Konzeption zum Parkraumkonzept Bereich Bahnhof. Nach der Aufnahme des Ist-Zustandes schlägt er vor, die Parkierung zu sortieren und zu vereinfachen und eine Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten. Dies bedeutet, dass zu Beginn der Zone die Parkregelung für den gesamten Bereich ausgeschildert wird. So könnte man komplett auf die Zeichen 260 der StVO verzichten und man könnte den „Schilderwald“ reduzieren. Die Schilder würden dann die Parkdauer in einer bestimmten Zeit (z.B. montags bis freitags für 2 Stunden zwischen 7:00 Uhr und 14:00 Uhr) regeln, die Parkscheibenpflicht in dieser Zeit und den Zusatz „Bewohner mit Parkausweise frei“ beinhalten. So wäre das Parken im gesamten Gebiet, außer in Halteverboten, möglich. Die Gemeinde würde mit dieser Regelung den Anwohnern entgegenkommen. Es wird ein Parkzeitraum von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr vorgeschlagen, in der 2 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Dies hat den Vorteil, dass die S-Bahn-Pendler nicht in dieser Zone parken werden, vormittags aber auch in den Straßen mit Einzelhandel zwei Stunden geparkt werden darf, nachmittags können dann auch Besucher ohne Begrenzung ihr Auto in den Straßen abstellen, so dass Besucherausweise nicht mehr benötigt werden. Sollte es zukünftig diese Regelung geben, werden für die Anwohner Parkausweise ausgestellt, die mit dem Kfz-Kennzeichen versehen werden. Diese werden gegen eine Gebühr zwischen 10 € und 30 € an die Anwohner ausgegeben. Das Verlangen einer Gebühr hierfür ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
Aus dem Gemeinderat wurde gefragt, warum der untere Bereich der Hermannstraße bis zum Keltenweg und der Bereich der Langestraße bis zur Einmündung der Motzerstraße nicht in eine Parkraumbewirtschaftungszone aufgenommen wurden. Dem Gemeinderat ist die Parkraumlenkung wichtig, es sollten Bereiche freigehalten werden, die derzeit zugeparkt werden.  
 
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm weist darauf hin, dass zunächst die „Anliegerfreistraßen“ untersucht wurden, weshalb der untere Bereich der Hermannstraße zunächst nicht einbezogen wurde. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde zugeparkte Gehwege und Zufahrten auch ohne Parkraumbewirtschaftungszonen kontrollieren und überwachen kann.  
 
Bürgermeister Warthon fügt an, dass nicht alle Straßen in eine Parkraumbewirtschaftungszone aufgenommen werden können und fragt Herrn Schröder vom Büro BS-Ingenieure, ob der untere Teil der Hermannstraße noch untersucht werden kann.
 
Herr Schröder weist darauf hin, dass diese Aufnahme problemlos umsetzbar ist.
 
Aus dem Gemeinderat wurde auf die Vielzahl der Dauerparker im Rosenweg hingewiesen,  die täglich zur S-Bahn laufen.  Ein Radius von ca. 400 oder 500 m als S-Bahn-Zugang sollte in die Parkraumbewirtschaftungszone aufgenommen werden.
Ferner wurde angeregt, den Kurvenbereich Langestraße/Herrmannstraße und den Dengelberg noch mit einzubeziehen. Dem Gemeinderat ist die regelmäßige Überwachung und Kontrolle dieser Bereiche sehr wichtig.
 
Bürgermeister Warthon weist auf die Schwierigkeit hin, eine große Fläche zur Parkraumbewirtschaftungszone machen. Für die Parker und Anwohner können dadurch auch Nachteile entstehen. Er regt an, Teile der unteren Langestraße bis zur Einmündung Motzerstraße  und der unteren Hermannstraße bis zur Einmündung Keltenweg in die Parkraumbewirtschaftungszone aufzunehmen. Ein Vorschlag für die Parkraumbewirtschaftung am Dengelberg wird separat in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.
Er fasst zusammen, dass der Gemeinderat mit dem vorgestellten Parkraumkonzept grundsätzlich einverstanden ist. Die Höhe der Parkgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt.  
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
 
Die Firma BS-Ingenieure wird beauftragt, die Aufnahme der unteren Hermannstraße bis zur Einmündung Keltenweg und die Langestraße bis zur Einmündung Motzerstraße in die Parkraumbewirtschaftungszone zu untersuchen.
 
Die Parkraumbewirtschaftung am Dengelberg wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.
 
 
Straßenbeleuchtung Mittleres Tal
 
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm weist darauf hin, dass im Mittleren Tal 4 Reihenhäuser stehen, die zum Wasser- und Schifffahrtsamt – und damit dem Bund - gehörten. 2010/2011 wurden diese Reihenhäuser an Privatpersonen verkauft. Der Weg vor den Häusern ist mit drei Straßenlaternen ausgeleuchtet, die vor ca. 20 Jahren von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) errichtet und bis 2011 vom Allgemeinstrom der Schleusenanlage mitbetrieben wurden. Seit dem Verkauf an Privatpersonen wird die Straßenbeleuchtung über den privaten Stromanschluss versorgt. Es wurde ein separater Zähler eingebaut um die Stromkosten zu ermitteln.
 
Im Sommer 2011 wurde angefragt, ob die Stromkosten der Straßenbeleuchtung von der Gemeinde übernommen werden könnten. Die ehemalige Ordnungsamtsleiterin Frau Daudert sagte die Kostenübernahme so lange zu, bis ein Austausch der Laternenmaste erforderlich wird. Sobald dies der Fall sei, sollten neue Masten an eine zu definierende Stelle gesetzt und dann endgültig in das bestehende Beleuchtungssystem eingebunden werden. Einer der Bewohner im Mittleren Tal stellte Spannungsschwankungen in seinem Stromnetz und dadurch flackerndes Licht fest, daher stellte er die Stromversorgung der Straßenlaternen zu Beginn dieses Jahres ab. Seither ist der Weg dort nicht mehr beleuchtet. Nach Rücksprache mit der Firma Syna waren dort  tatsächlich nur 206 V Spannung zu messen, was zu flackerndem Licht führen könnte. Die Stromversorgung wurde im letzten Jahr bis zur Bachstraße allerdings aufgerüstet und stellt somit kein Problem mehr dar. Die Gemeindeverwaltung hat Kontakt mit der Firma Syna aufgenommen und die möglichen Varianten erörtert. Die nachfolgend abgebildeten Kosten sind überschlägig ermittelt.
 
Folgende Varianten sind möglich:
 
Variante 1: Betrieb über einen Hausanschluss:
 
Setzen einer Hausanschlusszählersäule mit separatem Zähler und entsprechender Technik durch eine Elektrofirma. Die Kosten liegen bei netto ca. 10.000,00 € (Hausanschluss 7.000 €, je Brennstelle 1.000,00 €, laufender Meter Leitung 60,00 €). Hier sind ebenfalls 3 bis 4 Brennstellen mit Lichtfänger und Schaltuhr enthalten.
 
Variante 2: Keine Beleuchtung im Mittleren Tal durch die Gemeinde:
 
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, im Außenbereich eine Straßenbeleuchtung zu bieten. Beim Kauf der Häuser lief die Straßenbeleuchtung bereits über den privaten Anschluss. Die Kosten wurden von der Gemeinde übernommen, sodass auf die Bewohner keine zusätzliche Belastung zukam. Wenn die Anwohner eine Beleuchtung an dieser Stelle möchten, können die Straßenlaternen über den privaten Anschluss wieder versorgt werden.
 
Einen Anschluss der Straßenbeleuchtung über die Bachstraße, um für eventuell zukünftige Neubaugebiete in diesem Bereich bereits eine Leitung zu haben, ist derzeit mit zu hohen Kosten verbunden, da die Straßenbeleuchtung an einer Schaltstelle im Mittleren Tal angeschlossen werden kann. Ein zukünftiges Neubaugebiet würde über die Schaltstelle in der Bachstraße betrieben werden.
 
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
 
Im „Mittleren Tal“ wird eine Straßenbeleuchtung, wie in der dargestellten Variante 1 vorgeschlagen, installiert.
 
 
Zweckverband Gruppenklärwerk „Häldenmühle“
-Vorberatung der Verbandsversammlung am 08.11.2017
 
 
Bürgermeister Warthon erläutert die einzelnen Tagesordnungspunkte der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Häldenmühle am 08.11.2017.
 

  1. Feststellung der Jahresrechnung
  2. Haushaltssatzung 2018
  3. Sanierung des Entgasungsbeckens –Sachstandsbericht
  4. Sanierung des Vorklärbeckens –Kostenschätzung, Baubeschluss,

           Ausschreibung, (Vergabe im März 2018)

  1. Sanierung und Modernisierung der Faultürme (Planungswettbewerb),
  2. Überlegungen zum Bau eines 2. Blockheizkraftwerks       

           (Sachstandsbericht)

  1. Phosphatrückgewinnung aus Klärmschlamm (Sachstandsbericht)
  2. Überprüfung der Bemessung des Gruppenklärwerks
  3. Neue Transformatorenstation für das Verbandspumpwerk in Steinheim  

           -Auftragsvergabe
10. Austausch des Rechens 1 im Rechengebäude –Auftragsvergabe
11. Sonstiges
 
 
Er weist darauf hin, dass die Sanierung der Schlammfaulung in den nächsten Jahren einen großen Aufgabenschwerpunkt darstellen wird. Die Sanierung eines Faulturms wird ca. 3 bis 4 Mio. Euro kosten. Ohne Schlammfaulung funktioniert keine Kläranlage. Es ist dafür eine europaweite Ausschreibung für die Planung dieser Maßnahme vorgesehen. In den Jahren 2019 und 2020 soll der Neubau des Faulturms angegangen werden, wobei es durchaus möglich ist, dass der zweite Faulturm auch noch saniert werden muss. Dafür wird es in der Verbandsversammlung entsprechende Beschlüsse geben.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
 
Die Vertreter der Gemeinde Benningen am Neckar werden in der Verbandsver-sammlung des Gruppenklärwerks Häldenmühle angewiesen, im Sinne der Anträge der Verbandsverwaltung zu entscheiden.


 
Einrichtung einer Gebietsüberwachung mit Datenloggern für die Wasserversorgung
 
Kämmerer Dursch stellt den Sachstandsbericht der Wasserversorgung Benningen am Neckar vor. Er erläutert die Gründe für die Einrichtung einer flächendeckenden Gebietsüberwachung mit Datenloggern für die Wasserversorgung. Mit dieser permanenten Gebietsüberwachung werden 200 Schächte fest mit Datenloggern bestückt und überwacht, da alle Daten täglich automatisch per Fernübertragung in der Software angezeigt und ausgewertet werden. Dies hat den Vorteil, dass in den kritischsten Gemeindegebieten eine ständige Überwachung erfolgen kann und dadurch schneller auf Rohrbrüche reagiert werden kann, ohne dass durch die Suche und das mehrmalige Aussetzen der mobilen Datenlogger viele Arbeitsstunden zusammen kommen.
 
Der Gemeinderat weist auf das wertvolle und kostbare Gut Wasser und auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Reduzierung des Wasserverbrauchs hin. 
 
Bürgermeister Warthon bedankt sich insbesondere bei Herrn Wassermeister Braun und den anderen beteiligten Mitarbeitern der Gemeinde Benningen am Neckar für ihr  großes Engagement bei ihrer täglichen Arbeit für die Wasserversorgung der Gemeinde Benningen am Neckar.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
 
Die Firma Gutermann wird mit der Lieferung und Installation von 200 Datenloggern und der Einrichtung der Gebietsüberwachung in Höhe von 162.649,20 € (brutto) beauftragt.
 
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch.
 
 
Sonstiges
 
Sitzungstermine 2018:
Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Sitzungstermine für das Jahr 2018 zur Kenntnis. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, bei Bedarf weitere Sitzungstermine zur ergänzen.

 

Sonntag, 14. Januar 2018                       Neujahrsempfang – Kelter

Montag, 22. Januar 2018                        Gemeinderatssitzung

Montag, 19. Februar 2018                       Gemeinderatssitzung

Montag, 12. März 2018                            Gemeinderatssitzung

Montag, 09. April 2018                             Gemeinderatssitzung

Montag, 07. Mai 2018                               Gemeinderatssitzung
Montag, 04. Juni 2018                             Gemeinderatssitzung
Montag, 25. Juni 2018                             Gemeinderatssitzung
Montag, 23. Juli 2018                               Gemeinderatssitzung
                 Sommerpause
Montag, 24. September 2018                  Gemeinderatssitzung
Montag, 22. Oktober 2018                       Gemeinderatssitzung
Montag, 19. November 2018                   Gemeinderatssitzung
Montag, 17. Dezember 2018                   Gemeinderatssitzung
                 Jahreswechsel
Montag, 21. Januar 2019                        Gemeinderatssitzung
 

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Ansprechpartner

Frau Lanig
Fon: 07144/906-20
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