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Aus dem Gemeinderat am 20.05.2019

Neubau Kunstrasenspielfeld –Vergabe der Arbeiten
Bürgermeister Warthon freute sich, dass das Projekt „vergabereif“ ist. Er macht auf die extreme Hochwassersituation aus dem Jahr 1978 in der Gemeinde aufmerksam, die ihn dazu bewogen hat, nach einem Kunstrasenplatz zu suchen, der über eine entsprechende Haltbarkeit und ohne Granulat und Sand auskommt. Er ist auf ein Schweizer Produkt gestoßen und hat sich von der Haltbarkeit der entsprechenden Kunstrasenplätze überzeugen lassen. Ferner hat sich der Gemeinderat in einer Rundfahrt zur Besichtigung von Kunstrasenplätzen  ausführlich über das Produkt informiert. Es ist sehr erfreulich, dass die notwendigen Erdarbeiten im Vorfeld, aufgrund von naturschutz- und artenschutzrechtlicher Vorgaben, bis zum 28.02.2019 abgeschlossen werden konnten. Eine Baugenehmigung für die Erstellung des Kunstrasenplatzes liegt vor. Er gibt bekannt, dass die Gemeinde auf ihren Antrag auf Sportfördermitteln für den Kunstrasenplatz, mit einer Förderung von 117.000 Euro vom Land Baden-Württemberg rechnen kann.
Herr Hanebeck vom Büro Rauschmaier weist darauf hin, dass die Ausgabe der Leistungsverzeichnisse zur öffentlichen Ausschreibung am 09.04.2019 und die Submission am 25.04.2019, um 11:00 Uhr im Rathaus Benningen stattgefunden haben. Es wurden 10 Leistungsverzeichnisse von der Gemeindeverwaltung angefordert, davon gingen 3 Angebote auf die Ausschreibung für den Neubau des Kunstrasenspielfeldes im Sport- und Freizeitzentrum Schafwasen ein. Das günstigste Angebot wurde von der STRABAG Sportstättenbau GmbH aus Dortmund mit einer geprüften Angebotssumme von 1.312.279,44 € (brutto) inklusive eines Preisnachlasses von 1 Prozent ohne Bedingungen auf die gesamte Auftragssumme abgegeben. Nach der Gegenüberstellung der geprüften Angebotssummen und der Kostenberechnungen konnte das Ing. Büro Rauschmaier feststellen, dass beim Vergleich zur Kostenberechnung vom 01.04.2019 mit ca. 1.430.000,00 € (brutto) ohne Baunebenkosten, mit einer Angebotssumme von 1.312.279,44 € (brutto) inklusive eines Preisnachlasses von 1 Prozent ohne Bedingungen auf die gesamte Auftragssumme, insgesamt ca. 117.721 € niedrigere Kosten im Vergleich zur Kostenberechnung erzielt werden. Er merkt an, dass die Firma STRABAG Sportstättenbau GmbH bekannt ist und jährlich eine Vielzahl von Sportplätzen baut. Dem Büro Rauschmaier ist die Firma STRABAG Sportstättenbau GmbH durch den Bau des Kunstrasenplatzes in Löchgau in guter Erinnerung geblieben. Die Firma ist fachlich und technisch in der Lage die Arbeiten fach- und termingerecht durchzuführen.
Bürgermeister Warthon freut sich, dass der Verein voraussichtlich schon über die Wintermonate 2019/2020 auf dem neuen Platz trainieren kann. Er lobt das Büro Rauschmaier für die tollen Vorarbeiten und das gute Ergebnis. Der Ausführungszeitraum für den Neubau des Kunstrasenspielfeldes ist für den Zeitraum Juni bis November 2019 vorgesehen.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass besonders zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere der Kinder, keine gesundheitsgefährdenden Materialien für den Neubau des Kunstrasenplatzes verwendet werden.
Herr Hanebeck merkt an, dass ihm entsprechende Zertifikate dafür vorliegen, dass keine gesundheitsgefährdenden Materialien verwendet werden. 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die STRABAG Sportstättenbau GmbH aus Dortmund wird mit den Sportplatz- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau des Kunstrasenspielfeldes im Sport- und Freizeitzentrum Schafwasen beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 1.312.279,44 Euro (brutto) inklusive eines Preisnachlasses von 1 Prozent ohne Bedingungen auf die gesamte Auftragssumme.
  2. Die Verwaltung wird zum Abschluss des entsprechenden Vertrags ermächtigt.
  3. Die Verwaltung wird zur Erledigung alles Weiteren beauftragt.

 
Bebauungsplan Kirchtal-Lug II, 4. Änderung –Satzungsbeschluss
Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier weist auf die unproblematischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu diesem Bebauungsplan hin, so dass guten Gewissens der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Der Gemeinderat bittet um Überprüfung, ob bei den Einfriedungen eine geringere Höhe als 1,80 m zu den öffentlichen Verkehrsflächen festgelegt werden kann, da im angrenzenden ursprünglichen großen Bebauungsplan Kirchtal-Lug II eine geringere Höhe festgelegt ist. Ihn interessiert, ob bei einer entsprechenden Änderung eine erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich würde. Außerdem sollte sich die Gemeinde Gedanken darüber machen, ob nicht ein einheitliches niedrigeres Maß für die Höhe der Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich festgelegt wird.
Herr Heuckeroth merkt an, dass im großen Bebauungsplangebiet Kirchtal-Lug II aus den1970er-Jahren für Einfriedungen eine Höhe von 1,20 m zu den öffentlichen Verkehrsflächen festgelegt ist. Er hat die Höhe von 1,80 m für Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen aus neueren Bebauungsplänen wie beispielsweise dem Bebauungsplan Seelach übernommen. Wenn eine entsprechende Änderung noch durchgeführt werden sollte, müsste der Bebauungsplan aufgrund von EU-Recht erneut ausgelegt werden. Er betont, dass die unterschiedlichen Festlegungen bei den Einfriedungen mit den unterschiedlichen Festlegungszeitpunkten der Bebauungspläne zusammenhängen und jeder Bebauungsplan ein Kind seiner Zeit ist.
 
Bürgermeister Warthon fasst zusammen, dass unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Bebauungsplangebieten vorliegen. In diesem Fall liegt bei Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von 1,80 m vor, was sich an den aktuellen Bebauungsplangebieten orientiert, so dass dieses kleine Bebauungsplangebiet mit ausschließlich diesem Grundstück diese Vorgabe hat und die anderen Regelungen in den geltenden Bebauungsplänen weiter Bestand haben. Nach den Kommunalwahlen kann sich die Gemeinde darüber Gedanken machen, wie sie mit den Festlegungen von Einfriedungshöhen im gesamten Gemeindegebiet umgeht. Für diesen kleinen Teil, der sich nur über ein Grundstück erstreckt, würde er aber heute die Fassung des Satzungsbeschluss vorschlagen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinderat die Abwägung wie in der beiliegenden Aufstellung dargestellt.
  2. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kirchtal-Lug II - 4. Änderung“ in der Fassung vom 29.04.2019 werden nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird zur Erledigung alles Weiteren beauftragt.

 
Bebauungsplan Im Steigle/Aurain/Beihinger Weg –Satzungsbeschluss
Herr Heuuckeroth vom Büro Rauschmaier erläutert, dass von Privaten keine weiteren Anregungen zu diesem Bebauungsplan eingegangen sind. Der Bauherr hatte noch angeregt, ob auch die Balkone etwas aus dem Baufenster ragen könnten. Ihm wurde aber davon abgeraten, dies weiter zu verfolgen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinderat die Abwägung wie in der beiliegenden Aufstellung dargestellt.
  2. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kirchtal-Lug II - 4. Änderung“ in der Fassung vom 20.05.19 werden nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbau­ordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird zur Erledigung alles Weiteren beauftragt.

 
Benutzungsordnung Bücherei –Beschlussfassung
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass in der Sitzung des Gemeinderats am 29.04.2019 Büchereileiterin Frau Küster über die Entwicklung und die aktuellen Zahlen der Bücherei berichtete. Durch die Personalwechsel im Büchereiteam haben sich auch Veränderungen im Bestand der Medien ergeben, z.B. gibt es keine CD-Rom mehr. Die derzeitige Benutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2002. Neben Sachverhalten, die aktualisiert werden müssen, weil sich die Gegebenheiten verändert haben, sollen auch die Gebühren neu geregelt werden, wenn Medien zu spät zurückgegeben werden. In der letzten Sitzung wurde der Vorschlag unterbreitet, zukünftig, die erste kostenlose Mahnung bereits nach einer Woche zu versenden. Die Gebühr soll pro Woche und Medium 0,50 € betragen. Die zweite Mahnung kostet dann 1,50 €, die dritte Mahnung 2,50 €. Wenn eine Nutzerin bzw. ein Nutzer 10 Medien ausleiht und diese 1 Woche zu spät zurück bringt, fallen Gebühren von 5,00 € an. Da die Nutzer zukünftig bereits nach einer Woche auf die verspätete Rückgabe hingewiesen werden, sind die Beträge bei der ersten Mahnung noch nicht so hoch. Bisher wurde erst nach 2 Wochen gemahnt, dann lagen die Gebühren im oben genannten Fall bereits bei 10,00 €.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass der Flyer mit der neuen Benutzungsordnung optisch noch aufgewertet wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.)  Die Benutzungsordnung für die Bücherei wird wie vorgelegt beschlossen.
2.)  Die Verwaltung wird mit der Erledigung alles Weiteren beauftragt.
 
 
Baugesuche:
 
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch.
 
 
 
Bekanntgaben
Wahlen 2019
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass bei den Wahlen am Sonntag, 26. Mai 2019 die Wahlergebnisse im Laufe des Abends im Foyer des Rathauses angezeigt werden und auch dort für Besucherinnen und Besucher Getränke zur Verfügung gestellt werden. Am Montag, 27. Mai 2019 wird das Wahlergebnis für die Kreistagswahl ausgezählt, was im Vergleich zum Jahr 2014 bereits am Wahlsonntag durchgeführt wurde.
Tag der Städtebauförderung am Freitag, 31. Mai 2019 um 15.00 Uhr
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass in der Ludwigsburger Straße 60 der diesjährige Tag der Städtebauförderung stattfinden wird. 
 
 
 
Anfragen
Wasserabstellung auf dem Friedhof in den vergangenen Wochen
Der Gemeinderat merkt an, dass er darauf angesprochen wurde, dass auf dem Friedhof in den letzten Wochen das Wasser zum Gießen abgestellt wurde. Ihn interessieren die Gründe dafür.
Bauhofleiter Tonhäuser entgegnet, dass eine kaputte Armatur für die Wasserentnahmestelle neu beschafft werden musste, die eine sehr lange Lieferzeit hatte. Jetzt funktioniert die Wasserentnahme auf dem Friedhof wieder wie gewohnt.
 
Bürgerbus
Den Gemeinderat interessiert, wie der Bürgerbus angenommen wird.
Bürgermeister Warhon ist hoch zufrieden. Der Bürgerbus wird von der Bevölkerung und auch von den Fahrern sehr gut angenommen.
Zum Ende der Sitzung bedankt sich Bürgermeister Warthon bei allen Gremiumsmitgliedern für die hervorragende Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode des Gemeinderats. Er hätte zu Beginn dieser Legislaturperiode nicht gedacht, dass eine so große Vielzahl von Baumaßnahmen durchgeführt werden kann. Er bedankt sich auch im Namen der Gemeindeverwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit und den respektvollen Umgang.

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