Gemeinde Benningen

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Aus dem Gemeinderat am 17.12.2018

Vor Beginn der Sitzung dankt Bürgermeister Warthon allen Beteiligten, die bei der Vorbereitung und zum Erfolg des Weihnachtsmarkts 2018 beigetragen haben. Durch das große ehrenamtliche Engagement der Vereine ist ein tolles Programm auf die Bühne gestellt worden. Ferner dankt er Herr Dursch und seinem Team für die Erstellung des Haushaltsplans, der noch vor Weihnachten eingebracht werden konnte. 

Parkraumkonzept Bereich Bahnhof – Sachstand
Bürgermeister Warthon weist einleitend darauf hin, dass sich die Gemeinde in diesem Jahr mehrmals mit diesem Thema im Gemeinderat beschäftigt hat und auch er selbst seit Beginn seiner Amtszeit damit konfrontiert wird. Die Idee ist, eine Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten. Dabei sollten auch noch weitere Straßen, wie beispielsweise den unteren Teil der Hermannstraße in die Parkraumbewirtschaftungszone einbezogen werden. Leider gab es im Landratsamt zur vorgesehenen Ausweitung dieser Parkraumbewirtschaftungszone Vorbehalte.
Herr Schröder von BS Ingenieure erklärt das Parkraumkonzept Bereich Bahnhof.
Östlich der Ludwigsburger Straße liegen 250 öffentliche Stellplätze vor. Er erläutert die unterschiedlichen Beschilderungsarten und stellt die Untersuchungen zu den Stellplatzbelegungen vor. Statistisch aufbereitet ergibt sich eine Auslastung von ca. 62 Prozent um 11 Uhr und 57 Prozent um 20 Uhr der gesamten Stellplätze im Bahnhofsumfeld.  Es ist vorgesehen, eine Parkraumbewirtschaftungszone von 7 Uhr - 14 Uhr mit Parkscheibe für 2 Stunden in diesem Bereich einzurichten. Das Landratsamt hat mit Schreiben im August mitgeteilt, dass ein Bewohnerparken abgelehnt wird. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Kommunen unter 7.000 Einwohner kein Anwohnerparken erlauben dürfen. Ein erheblicher Parkdruck wird vom Landratsamt nach der Rechtsprechung nur gesehen, wenn 100 Prozent der Stellplätze ausgelastet werden. Diese Argumentation ist für Herrn Schröder nicht überzeugend. Das weitere Vorgehen ist die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone für die Studionstraße und Bahnhofstraße, Mo-Fr. von 7 bis 14 Uhr 2 Stunden außer feiertags, was vom Landratsamt genehmigt wird, zu schaffen. Eine klare, überschaubare Beschilderung ist vorgesehen.
Bürgermeister Warthon ist nicht glücklich über diese Situation. Die Meinungen von Ingenieurbüro und Landratsamt gehen weit auseinander. Trotzdem schlägt die Gemeindeverwaltung vor, dass die Parkraumbewirtschaftungszone für die Studionstraße und Bahnhofstraße eingerichtet wird. Es ist aber bei weitem nicht das Ergebnis, das die Gemeinde wollte.
Der Gemeinderat sieht darin jedoch auch nur eine Minimallösung. Es wird befürchtet, dass die Anwohner durch die Regelung in andere Gebiete zum Parken verdrängt werden und sich die Parksituation für sie weiter verschlechtert. Das Problem würde demnach nicht gelöst werden, sondern sich lediglich verlagern. Das würde dem Ziel zuwider laufen, die Bewohner zu schützen. Der Gemeinderat bittet daher darum, weitere Straßen in die Parkraumbewirtschaftungszone mitaufzunehmen und zu versuchen, das Landratsamt davon zu überzeugen, dass die Gemeinde ein Teil des Ballungsgebiets darstellt und das von der Gemeinde gewünschte Parken zuzulassen.
Bürgermeister Warthon nimmt die Anregung auf, mit dem Landratsamt nochmals darüber zu sprechen. Ansonsten möchte er über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen lassen. Der Beschluss macht nicht alle glücklich. Ohne diesen Beschluss wäre es kaum noch möglich innerhalb der Studionstraße und der Bahnhofstraße Parkverstöße zu ahnden.
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm merkt an, dass sich für die Bewohner in der Studionstraße nichts ändert, da die Bewohner bisher auch nicht unbegrenzt parken dürfen. Die Vollzugsbediensteten können Parkverstöße nicht ahnden, weil es zu viele unterschiedliche Beschilderungen gibt und nicht klar erkennbar ist, für welchen Bereich die Regelungen der einzelnen Schilder gelten. Durch eine einheitliche Regelung in der Studionstraße könnte der Vollzugsdienst entsprechende Sanktionen bei Falschparkern und Dauerparkern ahnden.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen:
Die Parkraumbewirtschaftungszone wird in der Bahnhofstraße und in der Studionstraße umgesetzt. Parken wird hier zukünftig montags bis freitags außer feiertags von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt sein.
 
Straßenbaumaßnahmen 2019
Bürgermeister Warthon weist auf die Informationsveranstaltungen für die Anwohner der Schubertstraße und Robert-Koch-Straße Ost hin.  Für die Schubertstraße wurde angeregt, dass sich die Gemeindeverwaltung Gedanken über die Einzeichnung von Parkplätzen macht und die Parksituation in diesem Zusammenhang untersucht.
Der Gemeinderat bittet darum, dass Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt werden sollen und macht darauf aufmerksam, dass die Dachständer abgebaut werden sollen, um auch den Ausbau von Elektromobilität zu gewährleisten und zu fördern.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass die heutigen Stromkabel mit einem deutlich höheren Querschnitt als früher geplant werden. Keiner kann momentan sagen, wie sich der Ausbau der Elektromobilität entwickelt. Außerdem weist er darauf hin, dass die öffentliche Ausschreibung bereits erfolgt ist, um günstige Preise von den Firmen aus Erfahrungen über die Wintermonate zu bekommen und  Zeitverzögerungen zu verhindern.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die vorgelegte Planung und der Zeitplan für die Sanierung und Neugestaltung der Schubertstraße und der Robert-Koch-Straße Ost (zwischen Kopernikusstraße und Gutenbergstraße), die Aufbringung der Asphaltdeckschicht im Gewerbegebiet Bild III und Wohngebiet Seelach und die Asphaltierung des Feldwegabschnitts am Feldweg Im Schemming (Verbindungsstück vom „Pleidelsheimer Wald hinunter zum Neckar“ auf Benninger Gemarkung) werden beschlossen.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben.

 
Neubau einer Aussegnungshalle – Kalkulation der Benutzungsgebühren und Änderung der Friedhofssatzung
Kämmerer Dursch erläutert die Kalkulation der Benutzungsgebühren. Bei einer Kostendeckung von 60 Prozent ergibt sich eine Benutzungsgebühr von 80 Euro/Tag für die Aufbahrungsräume.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass bei der Einweihung eine Vollbelegung der Aussegnungshalle vorlag. Der Regelfall wird der aber die Nutzung des Großen Saals sein, dabei ist eine Gebühr von 260 Euro/Tag geplant. Die Komplettvariante und der Kleine Saal  werden die Ausnahme sein. Bei Vergleichszahlen zu anderen Städten und Gemeinden wird die Gemeinde leicht unter dem Durchschnitt zu Einrichtungen ähnlicher Größenordnung liegen.
Der Gemeinderat schlägt vor, für die Aufbahrung eine Pauschale anzusetzen. Darüber hinaus, sollte nicht zwischen Großem und Kleinem Saal unterschieden werden, da während der Dauer einer Trauerfeier die Aussegnungshalle komplett belegt ist. Daher ist ein einheitlicher Satz für die komplette Halle anzustreben und die Angehörigen sollen entscheiden können, ob sie den großen oder den kleinen Saal benötigen.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass ein Einheitssatz nach den abgabenrechtlichen Grundsätzen aufgrund des Äquivalenzprinzips nicht festgesetzt werden kann.
Der Gemeinderat möchte, dass anstelle der Bezeichnung bei § 22 Abs. 2 der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung gesundheitliche oder sonstige Bedenken durch ordnungsrechtliche Bedenken ersetzt wird.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass nach abgabenrechtlichen Grundsätzen eine Differenzierung notwendig ist.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, 260 Euro/Tag für den Großen Saal und 180 Euro/Tag für den Kleinen Saal festzusetzen. Ferner schlägt er vor, dass für die Aufbahrungsräume eine Gebührenpauschale von 160 € festgelegt wird. (Auch wenn durch Feiertage und Wochenenden, wenn keine Bestattungen durchgeführt werden können, eine längere Liegezeit entsteht.)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Dem Vorschlag zur Erhebung der Benutzungsgebühren für die Aussegnungshalle wird zugestimmt. Für den Kleinen Saal wird pro Tag eine Benutzungsgebühr von 180,00 Euro und für den Großen Saal pro Tag eine Benutzungsgebühr von 260,00 Euro pro Tag festgesetzt. Für die Nutzung der Aufbahrungsräume wird eine Pauschale von 160,00 Euro festgesetzt.
  2. Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird erlassen mit der   Änderung bei § 22 Abs. 2  mit folgender Formulierung. Sofern keine ordnungsrechtlichen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen.  

 
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – Gebührenkalkulation Abwasser 2019
Kämmerer Dursch erläutert die Gebührenkalkulation Abwasser. Es besteht eine Kostenunterdeckung von 34.300 Euro, die aufgelöst werden muss. Durch die Untersuchungen der Eigenkontrollverordnung von 70.000 Euro wird der Aufwand etwas höher sein als im vergangenen Jahr. Es soll für das Schmutzwasser eine Gebühr von 1,34 Euro/m³ und für das Niederschlagswasser eine Gebühr von 0,40 Euro/m³ festgelegt werden, was eine Erhöhung darstellt. Dadurch ergibt sich bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr eine Steigerung von insgesamt ca. 50 Euro pro Jahr.
Den Gemeinderat interessiert , ob die Pumpen bei dem Gruppenklärwerk Häldenmühle im kommenden Jahr ausgetauscht werden sollen.
Bürgermeister Warthon wird dies prüfen. Für die Gebührenkalkulation hat es zwar keine Konsequenzen, für den Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung allerdings schon. Dieser wird heute erst eingebracht, sodass man gegebenenfalls noch reagieren könnte. Durch die Eigenkontrollverordnung wird die Gemeinde verpflichtet, alle zehn Jahre ihre Kanäle zu befahren und zu untersuchen, welche Sanierungen in den nächsten Jahren notwendig werden.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Der beiliegenden Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser wird zugestimmt.
  2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
  3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2019 der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
  4. Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,38 € je m³ festgestellt.
  5. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,40 € je m² festgestellt.
  6. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Benningen am Neckar wird erlassen.

 
Eigenbetrieb Wasserversorgung – Gebührenkalkulation Wasser 2019
 
Kämmerer Dursch erläutert die Gebührenkalkulation Wasser 2019. Bei der Wasserversorgung müssen die Kostenunterdeckungen der vergangenen Jahre aufgelöst werden. Durch die Reparatur von Rohrbrüchen müssen gewisse Mittel bereitgestellt werden. Der Gesamtaufwand ist ähnlich hoch wie im Vorjahr. Auch der Wasserverbrauch bleibt ungefähr so hoch wie im Vorjahr. Bei der Wasserversorgung soll eine Gebühr von 2,34 Euro/m³ festgelegt werden. Die Schwundwasserquote ist Ende des Jahres 2017 fast zur Zielnähe in den einstelligen Bereich gesenkt worden und der einstellige Bereich soll im nächsten Jahr erreicht werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Der Gebührenkalkulation für die Wasserverbrauchsgebühr wird zugestimmt. Sie liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
  2. Den Prognosen und Berechnungen der Verwaltung wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen und Auflösungssätzen für Beiträge und Zuschüsse sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
  4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2019 der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
  5. Die Gebührenobergrenze innerhalb der Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr wird auf 2,34 € je m³ festgestellt.
  6. Die Wasserverbrauchsgebühr für das Jahr 2019 wird auf 2,34 € je m³  festgesetzt.

 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 – Einbringung
Bürgermeister Warthon erläutert die finanziellen Rahmenbedingungen der Gebietskörperschaften und die Schwierigkeiten, die insbesondere bei der Änderung des Grundgesetzes für den Digitalpakt an den Schulen, entstanden sind. Die Situation zwischen Kommunen und Land Baden-Württemberg hat sich Anfang letzten Jahres bei der Haushaltsaufstellung des Landes sehr angespannt und Mitte des Jahres wieder entspannt, da man sich im Nachtragshaushalt des Landes mit einem großen Paket für die Kommunen in Höhe von 1 Mrd. Euro wieder angenähert hat. Insbesondere bei der Kinderbetreuungsförderung wurde sichergestellt, dass zusätzlich finanzielle Mittel bereitgestellt werden, was dem Haushalt der Gemeinde in den kommenden Jahren zu Gute kommen wird. Die Aussegnungshalle wird nächstes Jahr komplett abgerechnet, Rathaussanierung, Kunstrasenplatz und Renaturierung alter Sportplatz, Bau der Anschlussunterbringung, Tief- und Straßenbaumaßnahmen und die Schaffung des Nahwärmenetzes werden die Investitionsschwerpunkte in Jahr 2019 darstellen. Dadurch wird Liquidität abfließen, so dass die Gemeinde nicht ganz ohne Darlehen auskommen wird. Die Gemeinde muss zusätzliche Einrichtungen für die Erledigung ihrer Pflichtaufgaben schaffen, um für ein gutes Leben für die Benninger Bevölkerung beizutragen.
Kämmerer Dursch erläutert die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019. Das ordentliche Ergebnis liegt bei 421.650 Euro. Relevante Ertragspositionen, wie der Einkommenssteueranteil, sind um 259.000 Euro angestiegen. Die Erträge aus der Einkommenssteuer werden weiterhin ansteigen. Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft sind leicht gesunken, da sich die Steuerkraftmesszahl durch den sehr guten Rechnungsabschluss 2017 stärker als die Bedarfsmesszahl erhöhen wird. Die Gewerbesteuer bleibt bei 1,3 Mio. Euro beim Ansatz im Schnitt der Vorjahre. Bei den Gebühren wird durch die Vollauslastung der neuen Kindertagesstätte Steinlanden voraussichtlich mit weiteren Gebührenerhöhungen zu rechnen sein, da die Einrichtung Mitte des Jahres vollausgeleistet sein wird. Die Personalaufwendungen mit 4,265 Mio. Euro sind der größte Aufwendungsblock im Haushalt. Hier ist im Vergleich zu den Vorjahren nur eine leicht Steigerung zu verzeichnen. Durch tarifliche Erhöhungen und weitere Einstellungen ist die Steigerung allerdings moderat. Bei den Sach- und Dienstleistungen sind auch Steigerungen zu verzeichnen, insbesondere bei kleinen Straßenoberflächensanierungen. In den nächsten Jahren rechnet die Gemeinde dabei mit geringeren Aufwendungen. Die FAG-Umlage und die Abschreibungen werden in den nächsten Jahren steigen.  Die Gewerbesteuerumlage bleibt ungefähr gleich. Der Zahlungsmittelüberschuss liegt bei 1,5 Mio. Euro. Dieser Wert entspricht der kameralen Zuführungsrate und ist im Vergleich der Vorjahre ein guter Wert. Der Betrag reicht aber nicht aus, um mit den liquiden Mittel alle Investitionen vollständig zu finanzieren weswegen eine Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 € erforderlich ist. Damit sind auch entsprechend erhöhte Aufwendungen bze. Auszahlungen bei Zins und Tilgung verbunden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 wurden in den Gemeinderat eingebracht.
 
Eigenbetriebe Abwasser- und Wasserversorgung 2019 – Einbringung der Wirtschaftspläne
Die Wirtschaftspläne für 2019 der Eigenbetriebe Abwasser- und Wasserversorgung wurden in den Gemeinderat eingebracht.
Organisationsstrukuren und Kooperation zum Glasfaserbau in der Region Stuttgart
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass dieses Thema in 179 Städten und Gemeinden in der Region behandelt wird. Er macht auf die ursprüngliche Zuständigkeit des Bundes für den Breitbandausbau aufmerksam. Da der Bund den Breitbandausbau an die Privatwirtschaft abgegeben hat und der Wettbewerb nicht funktioniert hat und der Druck von der Bürgerschaft für ein schnelles Internet in den Ballungsräumen und insbesondere im ländlichen Raum gestiegen ist und die privaten Firmen den Ausbau im ländlichen Raum nicht vorantreiben, da  der Breitbandausbau für sie nicht wirtschaftlich ist, steigt die öffentliche Hand in dieses Thema ein. Es hat in den letzten Monaten eine Ausschreibung gegeben, um einen Anbieter zu suchen, der dieses Backbone-Netz betreibt. Dort hat es nur einen Anbieter gegeben, der dazu bereit ist und das ist die Telekom. Die Landeshauptstadt, Verband-Region Stuttgart und die Kreise schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen. Heute soll vom Gemeinderat lediglich der Beitritt zum Zweckverband Kreisbreitband und der Beitritt zur Gigabit Region Stuttgart GmbH beschlossen werden. Wie der Ausbau des Breitbands in Benningen erfolgen soll, wird in weiteren Schritten beschlossen. Förderung und Eigenanteil für den Breitbandausbau werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde Benningen am Neckar durch Vereinbarung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL) nebst Einbringung des Stammkapitals in Höhe von 0,50 Euro pro Einwohner zu. Die Zustimmung gilt ausdrücklich auch für den Fall einer etwaigen Änderung des Mitgliederbestandes gemäß Anlage 1 zur Verbandssatzung.
  2. Der Gemeinderat stimmt zugleich der Gründung und dem Beitritt des Zweckverbandes zur Gigabit Region Stuttgart GmbH durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages nebst Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 7.143,00 € zu.

       Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL) die Organe des Zweckverbandes zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen und Maßnahmen zu bevollmächtigen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Zustimmung zum Beitritt zur Gigabit Region Stuttgart GmbH
  • Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Gigabit Region Stuttgart GmbH
  • Zustimmung zur Einzahlung und Einbringung des Anteils des Zweckverbandes am Stammkapital gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Gigabit Region Stuttgart GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils zum Nennbetrag von 7.143,00 Euro.
  • Zustimmung zum Abschluss einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung über einen Gesellschafterbeitrag als jährliche Einlage des Zweckverbandes in die Kapitalrücklage der Gigabit Region Stuttgart GmbH bis 31.12.2030 in Höhe von jährlich 142.800,00 Euro (brutto).
  • Zustimmung zum Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung zwischen der regionalen Gesellschaft und der Deutschen Telekom GmbH über den Breitbandausbau in der „Gigabitregion Stuttgart“.
  1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister den Beitritt zum Kooperationsrahmenvertrag für die Gemeinde Benningen am Neckar mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung nach Vorliegen der Kooperationsrahmenvereinbarung zu erklären.

 
Neubau einer Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft – Sachstand
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass wie in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2018 bereits angekündigt, hat im Hinblick auf den Bebauungsplan Bauhof und die Abwägung der Träger öffentlicher Belange im Landratsamt Ludwigsburg ein Gesprächstermin am 29.10.2018 mit den Vertretern der Naturschutzbehörde, Baurechtsamt, Herrn Heuckeroth vom Büro Rauschmaier dem Planungsbüro Planbar Güthler, das die artenschutzrechtlichen Untersuchungen  im Rahmen des Bebauungsplans Bauhof durchgeführt hat, und der Gemeindeverwaltung, stattgefunden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchungen auf dem Grundstück der vorgesehenen Asylbewerberunterkunft wurde eine Zauneidechse (Jungtier) gefunden. Da die Zauneidechse im Landkreis Ludwigsburg unter Artenschutz steht und eine Umsiedlung der Zauneidechse in den Wintermonaten nicht möglich ist und die Naturschutzbehörde aufgrund der Feststellung, dass auf dem Grundstück eine Zauneidechse gefunden wurde, weiterreichende artenschutzrechtliche Untersuchungen und zusätzlich dazu noch einen Umweltbericht zum Bebauungsplan Bauhof, was bisher nicht vorgesehen war, fordert, konnte die Gemeinde den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Bauhof nicht wie vorgesehen, in diesem Jahr im Gemeinderat vorlegen. Neben den weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchungen und der Erstellung eines Umweltberichts für den Bebauungsplan Bauhof, mit der die Gemeinde das Büro Planbar Güthler bereits beauftragt hat, ist dazu eine erneute Auslegung des Bebauungsplans Bauhof erforderlich. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass der Umweltbericht frühestens im Februar 2019 vorliegen wird, so dass der erneute Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans frühestens in der Februar-Sitzung erfolgen kann. Nach einer erneuten einmonatigen Planauflage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, könnte frühestens im April/Mai 2019 der Satzungsbeschluss im Gemeinderat und zeitgleich die Umsiedlung der Zauneidechse nach den Wintermonaten erfolgen, so dass voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2019 mit der Baugenehmigung vom Landratsamt für die Anschlussunterbringung gerechnet werden kann. In der Zwischenzeit wird von Seiten der Firma Nusser die Werksplanung soweit fertiggestellt, so dass sofort nach Erteilung der Baugenehmigung und der Freigabe von Seiten des Landratsamts für die Gründungs- und Erschließungsarbeiten mit dem Bau begonnen wird.  
 
Hinsichtlich der Asylbewerber, die im Wege der Anschlussunterbringung in den nächsten Monaten (trotz der Verzögerung) zusätzlich aufgenommen werden müssen, wird die Gemeinde in der Sitzung eine Konzeption vorlegen. Dabei zeichnet sich eine akzeptable Lösung ab. Die Gemeinde hat mit dem notariellen Kaufvertrag zum Erwerb des Gebäudes Ludwigsburger Straße 6 (Weinstube Löwen), der letzte Woche geschlossen wurde, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber im Bedarfsfall.
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm erläutert die Änderung der Zimmergrößen.
Bei den Einzelzimmern im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im westlichen Teil nimmt die Gemeindeverwaltung die Anregung des Gemeinderats aus der Sitzung im Oktober auf, die Zimmer wieder auf die ursprüngliche Größe von ca. 11 m² (ca. 8 m² im Baugesuch im Oktober) zu ändern und die Küchen dagegen entsprechend auf ca. 11 m² (17 m² im Baugesuch im Oktober) ebenso wie die Bäder auf ca. 5,5 m² (7 m² im Baugesuch im Oktober)  zu verkleinern, da aus Sicht der Gemeindeverwaltung für einzelne Personen die Aufenthaltsqualität in den jeweiligen Küchen nicht so hoch sein muss und die einzelnen Zimmer für den Aufenthalt der Asylbewerber von größerer Bedeutung sind, als bei Mehrzimmer-Wohnungen. In Absprache mit dem Integrationsbeauftragten Herrn Benzler sind die Zimmergrößen für die 2-Zimmer-Wohnungen im östlichen Teil mit 15 m² (ursprünglich 20 m²), die Küchen mit ca. 17- 20 m² (ursprünglich ca. 11 m²)  und die Bäder mit ca. 7 m² (ursprünglich 6 m²) und für die 3-Zimmerwohnungen mit ca. 24 m² (ursprünglich 30 m²) und einer Küchengröße von ca. 21 bis 25 m² (ursprünglich 13 m²) optimal gewählt. Die Bäder bei diesen Zimmern sind bei einer Größe von ca. 7 m² gleich geblieben oder eher noch etwas größer geworden.
Der Gemeinderat ist zufrieden damit, dass die Zimmergrößen bei den Ein-Zimmer-Appartements wieder auf die ursprüngliche Größe vergrößert wurden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem aktuellen Sachstand.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für vier Baugesuche.
 
 
 
 
 

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