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Aus dem Gemeinderat vom 19.11.2018

Nachruf für Herrn Helmut Essig


Zu Beginn der Sitzung gedenken Gemeindeverwaltung und Gemeinderat Herrn Architekt Helmut Essig, der am 09. November 2018 im Alter von 78 Jahren verstorben ist. Bürgermeister Warthon würdigte Herrn Essigs Verdienste für die Gemeinde Benningen am Neckar. Als Mitglied des Gemeinderates hat Herr Essig das kommunale Geschehen von 1980 bis 1994 entscheidend mitgestaltet und mitgeprägt. In diese Zeit fiel die Erschließung und Aufsiedlung der großen Baugebiete „Kirchtal-Lug III“ und „Steigle“. Weit über seine Tätigkeit als Gemeinderat hinaus wird man seinen Namen als Architekt der bedeutenden Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule und des Beethoven-Kindergartens, sowie dem Neubau des Bauhofes und des Feuerwehrgerätehauses in Verbindung gebracht. Von 1991 bis 2001 wirkte er als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Benningen am Neckar, die für ihn über viele Jahrzehnte hinweg eine Herzensangelegenheit war. Sein enormes Fachwissen brachte er von 1984 bis Ende 2017 als Vorsitzender des örtlichen Gutachterausschusses ein.
 
Waldhaushaltsplan 2019


Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz jährlich den Betriebsplan für das kommende Forstwirtschaftsjahr zu beschließen hat.
Frau Gmelin erörtert das rechtliche Kartellverfahren bzw. die Forstneuorganisation. Nach Vorlage der Urteilsbegründung des BGH haben MLR und die kommunalen Landesverbände die möglichen Handlungsspielräume und Konzepte für eine tragfähige Struktur der künftigen Forstorganisation erarbeitet. Ein sogenanntes ,,Kooperationsmodell" ermöglicht den kommunalen und privaten Waldbesitzern die Stärkung der Eigenverantwortung. Parallel dazu bietet die Landesforstverwaltung ein attraktives Betreuungsangebot an. Dieses berücksichtigt die Rahmenbedingungen des § 46 BWaldG, das Wettbewerbs- und Vergaberecht und EU-Beihilferecht sowie den Koalitionsvertrag, nach dem die Staatswaldbewirtschaftung auf eine Anstalt  öffentlichen Rechts (AöR) übertragen wird. Aufgrund der vorstehend genannten Bedingungen wurde auf Landesebene entschieden, dass der gesamte Holzverkauf  nicht mehr Bestandteil der staatlichen Aufgabe sein kann und sich die Landesforstverwaltung vollständig aus dem Holzverkauf zurückzieht. Im Landkreis Ludwigsburg ist dieser Schritt mit der Einsetzung der kommunalen Holzverkaufsstelle bereits erfolgt. Der Start der neuen Forstorganisation sowohl in der AöR, als auch für die Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes wurde auf den 01.01.2020 verschoben. Mit der Ausgliederung des Staatswaldes des Landkreises Ludwigsburg in eine AöR ist eine Neugliederung der Forstreviere erforderlich, da aktuell 7 Reviere sowohl Staats-, als auch Kommunal- und Privatwald betreuen. Die Frage der zukünftigen  Forstorganisation zur Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes wird in den nächsten Monaten geklärt.
Förster Weis stellt die Situation im Wald dar. Die Gemeinde hat 92,3 ha Wald, 231 Fm Hiebsatz/Jahr, 14 Prozent Nadelholzanteil und 86 Prozent Laubholzanteil. Auch im Jahr 2018 fand die Brennholzversteigerung im Januar statt; die Bewirtung wurde erstmalig von der Gemeinde übernommen. 2017/2018 war ein extrem nasser Winter, wodurch es zu Schwierigkeiten beim Holzrücken und beim Einschlag kam. Durch den extrem heißen Sommer haben Schädlinge, wie zum Beispiel der Borkenkäfer, zugenommen. Betroffen hiervon sind auch die im Frühjahr 2018 neu angelegten Forstkulturen.
Die Eichensubmission war auch 2018 wieder ein großer Erfolg. Die Eiche ist derzeit die gefragteste Baumart im Verkauf. Aufgrund des Käferholzfraßes gab es bei den Nadelhölzern allerdings keinen hohen Absatz.
Zu den Herausforderungen für 2019 zählen die Fortsetzung der Kronenpflege und das Vitalisieren der Bestände, das Beobachten  und die Rekultivierung des Eschentriebsterbens, sowie die Planung und das Vorbereiten neuer Kulturen auf weiteren Flächen. Für 2020 sind die Verkehrssicherung an der L 1115 und die Schlagpflege geplant. Weiterhin soll der Jungbestand in größerem Umfang von 12 ha gepflegt und die Qualität gesteigert werden. Wegeunterhaltungsmaßnahmen sind derzeit keine geplant.
Bürgermeister Warthon weist beim Kartellverfahren darauf hin, dass dieses Thema seit 6 Jahren thematisiert wird. Dadurch sind enorme Kosten durch Anwälte entstanden, die aus seiner Sicht nicht erforderlich waren. Seit Mitte der 1990 er Jahre kennt er nichts anderes als Reformen im Bereich Forst. Jetzt beginnen Diskussionen, welche Mitarbeiter vom Landkreis zur neuen Anstalt wechseln und welche nicht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019
gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz zu.
 
Straßenbaumaßnahmen 2019


Bürgermeister Warthon merkt an, dass es in den letzten Jahren zu zahlreichen Rohrbrüchen in der Robert-Koch-Straße und der Schubertstraße kam. Aus diesem Grund ist eine Sanierung dieser beiden Straßen sinnvoll.
Herr Hanebeck vom Büro Rauschmaier erläutert die Straßenbaumaßnahmen 2019 anhand einer Präsentation. Durch die zahlreichen Rohrbrüche in der Robert-Koch-Straße ist die Straße an manchen Stellen nach unten abgesenkt. Der Gehweg in der Robert-Koch-Straße Ost wird von 1 m auf 1,50 m verbreitert, die Straßenbreite wird 5,50 m betragen. Der Ausbau erfolgt im Benninger Standard in einem 1-Zeiler Großpflastersteine und 2-Zeiler-Kleinpflaster. Da es in der letzten Woche erneut einen Rohrbruch gab, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. 2001 wurde der Kanal von innen saniert. Bei der Eigenkontrolle 2007 wurden erneut Schäden festgestellt, deshalb sollte der Kanal im Zuge der Wasserleitungssanierung angegangen werden. Die Kanalhausanschlüsse werden wie in der Vergangenheit bei anderen Straßen auch TV-Befahren. Die Baugrunduntersuchungen wurden in den letzten Wochen bereits durchgeführt, die Ergebnisse stehen noch aus. Weiterhin wurden die Leitungsträger bereits angeschrieben. Bei der Robert-Koch-Straße soll der Strom von den Dächern künftig in den Gehweg verlegt werden. Die Kosten betragen ca. 603.000 Euro für die Robert-Koch-Straße Ost.
Auch bei der Schubertstraße ist die Straße in einem schlechten Zustand und es gab auch hier zahlreiche Wasserrohrbrüche. Die Straße soll im Vollausbau saniert werden. Derzeit hat der Gehweg eine Breite von 1,50 m, die Straße eine Breite von 5 m, was ausreichend für eine Anliegerstraße ist. Auch hier soll der Ausbau im Benninger Standard wie in der Robert-Koch-Straße erfolgen. Der Kanal wurde im Jahr 2001 ebenfalls von innen saniert. Im Jahr 2007 wurden auch Schäden festgestellt, weshalb ein Straßenvollausbau Sinn macht. Die Kosten betragen ca. 889.000 Euro. Ferner sollen die Asphaltendbelagsarbeiten im Wohngebiet Seelach 2019 und im Gewerbegebiet Bild III 2020 durchgeführt werden. Für die Asphaltendbelagsarbeiten im Wohngebiet Seelach betragen die Baukosten ca. 278.000 Euro.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass es für beide Straßen eine Bürgerbeteiligung geben wird. Im Hinblick auf die Ausschreibungen der Asphalttragschichtarbeiten für das Wohngebiet Seelach und Gewerbegebiet Bild III möchte er, dass diese beiden Gebiete in einem Paket im Jahr 2019 ausgeschrieben und durchgeführt werden. Dabei müssen dann Abstimmungsgespräche mit den Bauherrn, die dort in diesem Zeitraum bauen möchten,  geführt werden. Außerdem sollte künftig nicht nur die Firma Syna, sondern auch die KAWAG-Netze bei den Leitungsträgern genannt werden.
Der Gemeinderat bittet darum, dass dafür geworben wird, die Strom- und Gasanschlüsse dabei in die Häuser zu verlegen. Würden die Anschlüsse zu einem späteren Zeitpunkt gelegt, müssten die neuen Straßen nach der Sanierung wieder aufgebrochen werden, was sehr bedauerlich wäre. Außerdem weist der Gemeinderat auf die schwierige Parksituation und auf die bevorstehenden Hausanschlussarbeiten für einen Bauplatz in der Schubertstraße hin. Solche Themen sollten in der Info-Veranstaltung thematisiert werden. Außerdem sollte beim Bezug von stärkeren Stromanschlüssen für Elektro-Mobilität darauf geachtet werden, dass von der Firma Syna bzw. den KAWAG-Netzen die entsprechende Infrastruktur eingerichtet wird, sodass diese Möglichkeit auch bei einer Vielzahl von Anschlüssen gegeben ist.
Bürgermeister Warthon geht davon aus, dass der Wasserversorgungsanschluss beim Bauplatz gegeben ist. Dies kann gerne noch überprüft werden. Mit den Leitungsträgern und Energieversorgungsunternehmen werden die Dinge thematisiert. Er ergänzt als Ziffer 3. des Beschlussvorschlags die Ausführung der Asphaltdeckschicht im Wohnbaugebiet Seelach und Gewerbegebiet Bild III. Außerdem weist er auf die Erstellung einer Prioritätenliste für das Straßenbauprogramm in den Folgejahren hin. Für 2019 ist – wie oben beschrieben – die Ausführung der Asphaltdeckschicht für das Gewerbegebiet Bild III und das Wohnbaugebiet Seelach vorgesehen. In der Bachstraße kam es in den vergangenen Jahren auch vermehrt zu Rohrbrüchen. Da im Jahr 2019 voraussichtlich ein größeres Bauvorhaben in der Bachstraße realisiert wird, ist eine Sanierung im Jahr 2020 sinnvoll. Tendenziell ist für das Jahr 2020 also die Sanierung der Bachstraße vorgesehen, auch wenn dazu noch kein öffentlicher Beschluss vorliegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der Schubertstraße und der Robert-Koch-Straße  Ost (zwischen Gutenberg- und Kopernikusstraße) analog der Ausführung laut beigefügter Lagepläne und Kostenzusammenstellungen (Kostenschätzungen) zu.
  2. Die Gemeinde beauftrag das Ing. Büro Rauschmaier mit der weiteren Planung zur Neugestaltung der Schubert- und Robert-Koch-Straße Ost mit Sanierung der Wasserleitungen und Kanäle.
  3. Für das Straßenbauprogramm 2019 wird die Ausführung der Asphaltdeckschicht für das Gewerbegebiet Bild III und das Wohnbaugebiet Seelach vorgesehen.
  4. Die Gemeinde wird beauftragt, mit dem Ingenieurbüro Rauschmaier einen Honorarvertrag auszuhandeln.

 
Haushaltsplan 2017 – Feststellung der Jahresrechnung


Kämmerer Dursch stellt die Jahresrechnung zum Haushaltsplan 2017 anhand einer Präsentation vor. Er weist auf das sehr positive Jahresergebnis hin. Nachdem die ordentlichen Erträge in Höhe von 12.877.537,80 Euro die ordentlichen Aufwendungen von rund 12.173.511,62 Euro übersteigen, kann am Jahresende ein positives ordentliches Ergebnis von 704.026,18 Euro verzeichnet werden. Bei der Haushaltsplanung musste noch von einem knappen negativen ordentlichen Ergebnis von -58.850 Euro ausgegangen werden.
Auf der Ertragsseite hat die Gemeinde entgegen der Haushaltsplanung über 1 Mio. Euro Mehrerträge erwirtschaftet. Dies liegt vor allem am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer, die bedingt durch die sehr gute konjunkturelle Lage nochmals deutlich mehr Erträge erbracht haben, wie zuvor im Planwerk angenommen. Dadurch profitiert die Gemeinde ebenso im Bereich der Schlüsselzuweisungen aus mangelnder Steuerkraft. Insgesamt betrachtet hat die Gemeinde auf der Ertragsseite die größten Positionen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit knapp 4,6 Mio. Euro und den Schlüsselzuweisungen mit 2,4 Mio. Euro
Allerdings sind auch auf der Aufwandsseite Mehraufwendungen von knapp 300.000 Euro entstanden, schwerpunktmäßig sind diese im Bereich der Zuschüsse bei der Kinderbetreuung sowie bei der Gebäudeunterhaltung zu finden. Aufgrund des späteren Baus der Kita Steinlanden wurden weniger Erzieherinnen im Jahr 2017 eingestellt, als bei einer Vollbelegung geplant war, sodass es zu geringeren Aufwendungen im Bereich Personal kam. Dennoch stellen insgesamt betrachtet auf der Aufwandsseite die Personalkosten mit 3,5 Mio. Euro und die Umlagen mit insgesamt 3,8 Mio. Euro die höchsten Aufwendungen dar.
Durch das sehr gute ordentliche Ergebnis wachsen auch die Rücklagen auf knapp 2,4 Mio. Euro an. Ein Rekordergebnis konnte beim Zahlungsmittelüberschuss verbucht werden, der im Rechnungsjahr bei 2,45 Mio. Euro liegt. Hinsichtlich der Investitionstätigkeit lässt sich festhalten, dass einige Bauprojekte nicht im Jahr 2017 umgesetzt werden konnten, weshalb die dafür vorgesehenen Mittel nicht ausgeschöpft wurden, allerdings in die Folgejahre übertragen werden. Im Hinblick auf die Kostendeckung hat sich bei den Einrichtungen nicht sehr viel geändert. Die Bilanzsumme beträgt 50,85 Mio. Euro. Der Gesamtschuldenstand mit 510 Euro pro Kopf ist im Vergleich zum Landesschnitt 2017 mit 1.540 Euro pro Kopf relativ niedrig.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Zahlen zu großer Euphorie verleiten. Die Gemeinde sollte aber - in der Fußballersprache betrachtet – „den Ball flach halten“. Er macht auf die Rekordsteuereinnahmen und Finanzausgleichszahlungen aufmerksam, die dieses positive Ergebnis bewirken. Wenn sich die Konjunktur verschlechtert, werden diese Rekordzahlen nicht mehr erreicht. Die Gemeinde hat eine Vielzahl an Projekten in den nächsten Jahren zu schultern, wofür Finanzmittel benötigt werden. Es ist kein großer Sanierungsstau vorhanden, die Gemeinde freut sich über die guten Zahlen, weiß aber auch, welche Maßnahmen noch auf die Gemeinde in der Zukunft zukommen.
Der Gemeinderat freut sich sehr über das gute Ergebnis und beschließt einstimmig:

  1. Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Benningen am Neckar wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit sämtlichen Beilagen festgestellt und genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend mitzuteilen.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich in den Benninger Nachrichten bekannt zu machen und die Jahresrechnung 2017 ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

 
Eigenbetrieb Wasserversorgung – Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Beschluss der Eröffnungsbilanz


Kämmerer Dursch erläutert den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Es wurde ein Jahresgewinn von knapp  46.000 Euro erzielt. Die Gründe für die Bestätigung der Planwerte ergeben sich durch die wie erwartet geringeren Aufwendungen bei der Personalkostenverrechnung des Bauhofs bei der Suche nach Rohrbrüchen. War dies bisher nur mit größerem personellen Aufwand möglich, wurde Mitte des Jahres 2017 die stationäre Gebietsüberwachung mit Datenlogger eingerichtet, mit der es möglich ist, Rohrbrüche mit Hilfe von Sensoren aufzuspüren, wodurch der Personaleinsatz des Bauhofs wieder geringer werden sollte. In den Rechnungszahlen bestätigt sich dies auch nun, wodurch sich ein Jahresgewinn ergibt. Die Schwundwasserquote liegt noch nicht im einstelligen Bereich, aber die Gemeinde ist bestrebt dabei, diese Quote weiter zu senken. Lobenswert ist die Arbeit des Wassermeisters und des Gemeindebauhofs, die sich sehr bemühen.
Für den Eigenbetrieb muss der Beschluss der Eröffnungsbilanz nachgeholt werden, da dies von der GPA bemängelt wurde und nötig ist, um die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs auf Grundlage der kommunalen Doppik vorzunehmen. In der Praxis ändert sich allerdings nichts.
Der Gemeinderat ist mit der Schwundwasserquote nicht zufrieden und bittet darum, zukünftig den einstelligen Bereich zu erreichen. Außerdem freut er sich über die positive Resonanz zu den Datenloggern, die nach langer Überzeugungsarbeit des Gemeinderats angeschafft wurden.
Bürgermeister Warthon bestätigt nochmals die vom Gemeinderat initiierte Entscheidung mit der Überwachung durch die Datenlogger. Da einige erst in der zweiten Hälfte 2017 eingebaut wurden, ist erst für das Jahr 2018 mit einer hoffentlich einstelligen Schwundwasserquote zu rechnen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Das Ergebnis des Jahresabschlusses - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung Benningen am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2017 (01. Januar bis 31. Dezember) wird festgestellt.
 
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung – Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Beschluss der Eröffnungsbilanz


Kämmerer Dursch erläutert den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Die Gründe für die Bestätigung der Planwerte liegt am wiederholten guten Wirtschaftsjahr des Gruppenklärwerks Häldenmühle, wodurch geringere Umlagen bezahlt werden mussten. Außerdem waren aufgrund des guten Zustands des Kanalnetzes niedrigere Aufwendungen erforderlich.
Für den Eigenbetrieb muss der Beschluss der Eröffnungsbilanz nachgeholt werden, da dies von der GPA bemängelt wurde und nötig ist, um die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs auf Grundlage der kommunalen Doppik vorzunehmen. In der Praxis ändert sich allerdings nichts.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Das Ergebnis des Jahresabschlusses - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Benningen für das Wirtschaftsjahr 2017 (01. Januar bis 31. Dezember) wird festgestellt.
 
Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar
 – Vorberatung der Verbandsversammlung am 26.11.2018


Bürgermeister Warthon weist auf die nächste Verbandsversammlung des GVV Marbach hin. Dabei geht es um die Sanierung des Bildungszentrums Marbach. Er macht darauf aufmerksam, dass die Sanierung auch aus Brandschutzgründen erforderlich ist. Es sind verschiedene Einhausungen im Gebäude notwendig. Im Obergeschoss muss ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden, in Form von Verbindungswegen. Er stellt die Baumaßnahmen anhand einer Präsentation vor. Der große Musiksaal soll zu Veranstaltungszwecken umgebaut werden. Bei der Sanierung werden keine größeren Anbauten von Nöten sein. Einzelne Lehrerzimmer werden im westlichen Bereich durch einen kleineren Anbau ergänzt. Es werden zwei Aufzüge geschaffen, um das Bildungszentrum behindertengerecht zu gestalten. Insgesamt kommen Beträge von über 20 Mio. Euro für eine Sanierung zustande, was im Verhältnis zu Schulsanierungen im Kreis normal ist. Auf die Gemeinde kommt ein Betrag von ca. 1,8 Mio. Euro für die Sanierung in den nächsten Jahren zu. Dies ist ein Pflichtbetrag, den die Gemeinde schultern muss. Die Kommunen Marbach und Benningen werden einen Ausgleichsstockantrag beim Land im Jahr 2019 stellen. Die erste große Sanierung wird in den Sommerferien 2019 erfolgen, insoweit wird eine vorzeitige Baufreigabe erforderlich sein.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Gemeinderatsmitglieder in der Verbandsversammlung des Gemeindever-waltungsverbandes Marbach am Neckar werden angewiesen im Sinne der Anträge der Verbandsverwaltung zu entscheiden.
 
 
Benutzungsordnung der Beethovenkindertagesstätte, Kindertagesstätte Seelach und Steinlanden
– Konkretisierung § 4 (5); Anpassung der Gebührenübersicht


Ordnungsamtsleiterin Wilhelm weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr zu Gunsten der Erzieherinnen verändert wurden, sodass die Kinder nicht mehr bis 15:00 Uhr betreut werden können. Dies dient der Erhöhung der Vorbereitungszeit der Erzieherinnen. Die Eltern verstehen zum Teil nicht, warum sie die Kinder jetzt eine halbe Stunde früher abholen müssen. Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit den Eltern hat die Gemeinde keine andere Möglichkeit, als sich diese Betreuungskosten bezahlen zu lassen. Bei einer Überschreitung der Betreuungszeit von drei Mal wird künftig eine Gebühr von 50 Euro pro angefangene halbe Stunde verlangt, was andere Kommunen im Landkreis ebenfalls so handhaben. Diese Veränderung in der Benutzungsordnung wurde mit den Kindertagesstätten-Leitungen abgesprochen.
Bürgermeister Warthon würde sich eine andere Situation wünschen. Er kann die Erzieherinnen in den Einrichtungen verstehen, die eine halbe Stunde mehr betreuen müssen und nicht auf ihre Vorbereitungszeit kommen.
Der Gemeinderat sieht, dass die Eltern die Regelung nach einer Übergangszeit von einem dreiviertel Jahr verstehen und annehmen sollten. Jedoch handelt es sich beim Großraum Stuttgart um einen Ballungsraum und man solle auf die enorme Verkehrsbelastung Rücksicht nehmen. Durch Stuttgart 21 komme es regelmäßig zu S-Bahn-Ausfällen und auch auf den Autobahnen gäbe es häufig Staus. Daher bittet der Gemeinderat mit Augenmaß vorzugehen, stimmt der Vorgehensweise aber im Grundsatz zu.
Ordnungsamtsleiterin  Wilhelm weist darauf hin, dass bei ihr lediglich zwei Fälle gelandet sind. Die Gründe dafür sind vielfältig, es liegen aber auch Fehlverhalten von Seiten der Eltern vor.
Der Gemeinderat schlägt vor, eine Formulierung aufzunehmen, welche die Eltern anhalten soll, die jeweiligen Einrichtungen zu informieren, wenn sie zu spät kommen.
Es gibt aber auch Eltern, die bewusst keinen Ganztagsplatz buchen und einen sehr eng getakteten Terminkalender haben, in dem Beruf und Abholung der Kinder nicht in Einklang stehen. Wenn die Erzieherinnen nicht ihre Vorbereitungszeit haben, geht die Qualität in der Kinderbetreuung zurück.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Wird ein Kind zum 3. Mal innerhalb eines Kindergartenjahres in erheblichem Maße zu spät von einer kommunalen Einrichtung abgeholt, wird zukünftig eine Gebühr von 50 € pro angefangene halbe Stunde verlangt. Die Gebührenübersicht zur Benutzungsordnung der Kindertagesstätten wird entsprechend ergänzt. 
 
Innere Organisation – Neufassung der Hauptsatzung


Bürgermeister Warthon weist auf die Anpassung und die Erhöhung der Eingruppierung im öffentlichen Dienst an das bestehende Besoldungsniveau hin. Amtsleitungen und Einrichtungsleitungen werden sich weiterhin im Gemeinderat vorstellen müssen. Bei Entgeltgruppe 8 sind mittlerweile durch diese Erhöhungen bei den Eingruppierungen und Besoldungen der Beamten auch Sachbearbeiterstellen erfasst, wie die Besetzung der Stelle der Gemeindekasse, die Anlass für die vorliegende Änderung der Hauptsatzung gewesen ist. Künftig soll der Bürgermeister die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes und des mittleren bis Besoldungsgruppe A9 und Beschäftigte der Entgeltgruppe 1 bis 9a TVöD und die Besetzung von Erzieherinnenstellen und Stellen von pädagogischen Fachkräften bis Entgeltgruppe S8a TVöD, die bisher nicht Bestandteil der Hauptsatzung waren, durchführen können. Auch wenn die Zuständigkeit des Gemeinderats bei einzelnen Stellen, insbesondere bei Stellenbesetzungen im Rathaus nicht gegeben ist, werden sich die Personen wie bisher nach der Stellenbesetzung durch den Bürgermeister im Gemeinderat kurz vorstellen, damit der Gemeinderat sich ein Bild von den jeweiligen Personen machen kann. Ansonsten sind die restlichen Festsetzungen der Hauptsatzung in der Fassung vom 06.07.2015 nicht überarbeitungsbedürftig.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Benningen entsprechend der erläuterten neuen Fassung.
 
 
Baugesuche


Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch zu erteilen.
 
 
Bekanntgaben


Ratsinformationssystem
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Einführung des Ratsinformationssystems im Hinblick auf die zukünftige papierlose Gremienarbeit ein großer Schritt für die Gemeindeverwaltung ist. Die Sitzung wurde zum ersten Mal in dem neuen Ratsinformationssystem angelegt. In einer der nächsten Sitzungen wird das System für die Öffentlichkeit und der Zugang für die Gemeinderäte freigeschaltet.
Kraftwerk Marbach
Bürgermeister Warthon weist auf die Planung zur Einrichtung des künftigen Kraftwerks neben dem vorhandenen Kraftwerk hin. Dieses Kraftwerk soll als Reserve dienen. Die vorhandenen Öltanks werden als sicherer eingestuft als Gas. Die Zusage der ENBW ist vorhanden, dazu auf Wunsch auch weitere Informationen im Gemeinderat vorzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung von Seiten der ENBW läuft, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gemeinderatssitzung am 17.12.2018 im Vereinsraum Altes Schulhaus.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die nächste Sitzung aufgrund des Weihnachtsmarktes und einer Veranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses im Vereinsraum Altes Schulhaus stattfinden wird.
 
 
 
 

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