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News aus dem Rathaus

Kinderreisepass wird im neuen Jahr abgeschafft

Durch eine Änderung des Paßgesetzes (PaßG) wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.


Das bedeutet, dass Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert werden können. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Als Gründe für die Abschaffung wurde vom Bund zum einen die kurze Gültigkeitsdauer genannt und zum anderen das die Kinderreisepässe nicht von allen Staaten als Ausweisdokument akzeptiert werden.


Längere Bearbeitungsdauer


Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen vier und sechs Wochen.


Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit.
 
Bitte beachten Sie:


Die Frage, ob das im Ausweis enthaltene Lichtbild noch zur eindeutigen Identifizierung des Kindes ausreicht, führte und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den Eltern insbesondere bei Säuglingen und kleinen Kindern. Hierbei kann es helfen, wenn man eine dritte Person (Großeltern, Onkel/Tante o.ä.) um Mithilfe bei der Bewertung bittet. Bleiben Zweifel, sollten die Eltern ein neues Reisedokument beantragen, damit während der Reise im Ausland auch das Personal der Grenzbehörden eine Identifizierung eindeutig durchführen kann.
 

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