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Aus dem Gemeinderat vom 09.12.2013

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2013 folgende Punkte beraten und beschlossen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Gebührenkalkulation für das Jahr 2014

- Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass die Wasserverbrauchsgebühr in Benningen jährlich neu kalkuliert wird. Kämmerer Herr Köhler ging anschließend auf die Kalkulationsgrundlagen ein. Hierbei ergab sich eine kostendeckende Gebühr für den Wasserzins von 1,95 Euro pro m3 Frischwasser für das Jahr 2014. Dieser Betrag liege um 8 Cent je m3 über dem Vorjahreswert. Im Wirtschaftsjahr 2012 sei eine Kostenunterdeckung entstanden, diese wurde in der aktuellen Kalkulation ebenfalls berücksichtigt.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Frage, wie der vorhandene Wasserverlust in Zukunft eingedämmt bzw. reduziert werden könne. Zudem wurde gefragt, in welchem Abstand die Wasserzähler im Gemeindegebiet ausgetauscht werden.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass das Wasserleitungsnetz kontinuierlich überwacht werde. Eine beauftragte Spezialfirma habe zwischenzeitlich mehrere Wasserrohrbrüche aufgedeckt. Man werde leider nicht gänzlich verhindern können, dass weiterhin Schwundwasser auftrete. Die Wasserzähler werden alle 6 Jahre ausgetauscht. Darüber hinaus wurde gefragt, ob die Notwasserversorgung funktionsfähig sei. Bauhofleiter Herr Tonhäuser teilte mit, dass die Notwasserversorgung in Zusammenarbeit mit den Technischen Diensten Ludwigsburg (TDL) funktionieren würde (da von den TDL die Chlor-Anlage benötigt würde).

 

Der Gemeinderat beschloss, die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Benningen am Neckar zu erlassen. Das Gremium stimmte der Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr für das Jahr 2014 auf 1,95 € / m³ zu.

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

- Gebührenkalkulation Abwasser 2014

- Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

Bürgermeister Klaus Warthon ging auf den Umstand ein, dass seit dem Jahr 2010 die Gebührenkalkulation nach der gesplitteten Abwassergebühr festzusetzen ist, die aus einer Schmutzwasser- und einer Niederschlagswassergebühr bestehe.

 

Kämmerer Herr Köhler erläuterte die für die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung zu Rate gezogenen Aufwendungen und Erträge. Bei den Aufwendungen sind die Umlage an den Zweckverband Gruppenklärwerk Häldenmühle und Abschreibungen die größten Positionen, die in die Kalkulation einzurechnen seien. Der Vorsitzende ergänzte, dass hohe Investitionen im Gruppenklärwerk (wie die Renovierung der Betonbecken) notwendig waren, die in die Schmutzwassergebühr einfließen. Die Gemeinde liege bei der Niederschlagswassergebühr mit 0,34 Euro / m² im Vergleich mit den Gebühren in anderen Gemeinden im Landkreis sehr gut.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anmerkung, dass das neue System der gesplitteten Abwassergebühr erst langsam verständlich werde. Darüber hinaus kam die Frage, warum die Abschreibungen steigen und nicht sinken.

 

Dies liege daran, dass die Gemeinde kontinuierlich an der Kanalsanierung- und erneuerung arbeite, sodass keine wichtigen Arbeiten aufgestaut werden. Diese neuen Positionen wiederum verursachen auch immer wieder Abschreibungen.

 

Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren Schmutzwasser und             Niederschlagswasser zu. Die Schmutzwassergebühr wurde auf 1,86 € je m³ festgestellt, die Niederschlagswassergebühr wurde auf 0,34 € je m² festgestellt. Das Gremium beschloss die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Benningen am Neckar.

 

Vergabe der Gaskonzession

Bürgermeister Klaus Warthon verwies auf den Umstand, dass die Vergabe der Gaskonzession genauso wie die Vergabe der Stromkonzession neu zu beschließen ist. Der zum 1. Januar 1993 geschlossene Gaskonzessionsvertrag mit der Kawag (später Süwag) sei zum 31. Dezember 2012 ausgelaufen, wurde dann jedoch um ein Jahr verlängert.

 

Im Rahmen des Verfahrens gingen fristgerecht Interessensbekundungen der Süwag Energie AG, der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH ein. Nachträglich habe auch die EnBW ihr Interesse bekundet. Bei der Auswertung des erstellten Kriterienkatalogs wurde festgestellt, dass die Süwag Energie AG mit einem kleinen Vorteil gegenüber der Mitbewerber hervor trat.

 

Der Gemeinderat beschloss, dass mit der Süwag Energie AG im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Konzessionsvertrag für das Gasnetz der Gemeinde geschlossen wird. Darüber hinaus wurde die Verwaltung damit beauftragt, im Konzessionsvertrag Sonder-kündigungsrechte und Ausstiegsklauseln zu vereinbaren.

 

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilte kein Einvernehmen für eine eingereichte Bauvoranfrage im Bereich „Unteres Wörth/Allmanden“. Es wurde das Einvernehmen für sechs Baugesuche erteilt. Hierunter befand sich ein Baugesuch eines Entsorgungsunternehmens, das im Gewerbegebiet „Unteres Wörth/Allmanden“ ein bestehendes Gebäude mit Sozialräumen erweitern will und darüber hinaus ein Verwaltungsgebäude, Stellplätze, sowie eine Tankstelle und 2 Fahrzeugwaagen errichten will. Diese Vorhaben entsprechen nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes, da dieser gewerbliche Tätigkeiten und deren Lagerplätze, die mit Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung (Recycling) zu tun haben, ausschließt. Das Gremium sah die Planungen für nicht schädlich an, da keine störenden (offenen) Lagerplätze geschaffen werden sollen. Stattdessen sah der Gemeinderat die Planung für verträglich an (in Bezug auf das direkt daneben befindliche Hochhaus). Aus diesem Grund wurden Befreiungen für die Planung erteilt.

 

Bekanntgaben

Bei der stattgefundenen Straßenbaukonferenz wurde bekannt gegeben, dass die Umgehungsstraße für Benningen auf der Maßnahmenliste des Landes mit einer sehr hohen Priorität stehe. Nun hoffe Bürgermeister Klaus Warthon, dass die Umgehungsstraße im Jahr 2015 realisiert wird.

 

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