Gemeinde Benningen

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Gemeinde Benningen
Studionstraße 10
Tel.: 07144 9060 Fax: 07144 906-27
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Liebe Eltern,

kaum ein Thema hat sich in den vergangenen Jahren so sehr gewandelt, wie die
Kinderbetreuung. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten
Lebensjahr Mitte der Neunziger Jahre wurde ein dynamischer Prozess begonnen, der im
Laufe der vergangenen Jahre dazu geführt hat, dass die übliche Form der Regelbetreuung im Kindergarten in der Zwischenzeit völlig ausgestorben ist und durch
die verlängerten Öffnungszeiten und die Ganztagesbetreuung ersetzt wurde.

Aus diesem Grund wird in fast allen Einrichtungen auch ein Mittagessen angeboten.
In den letzten Jahren hat verstärkt die Nachfrage nach der Betreuung von Kindern unter
drei Jahren zugenommen. Nachdem jedes zweijährige Kind aber genau zwei Plätze
belegt, sind die Einrichtungen in Benningen fast vollständig ausgelastet. Seit 2011 wird
auch eine Betreuung für einjährige Kinder angeboten.
Die verschiedenartigen Nachfragen nach Kinderbetreuung machen es erforderlich, dass
die Eltern die Einrichtung weniger nach dem Ort, sondern nach dem Angebot oder der
Konzeption auswählen. Derzeit gibt es in Benningen fünf Betreuungseinrichtungen, die
von drei Kirchengemeinden und der bürgerlichen Gemeinde getragen werden.
Die Verantwortlichen aller vier Träger treffen sich regelmäßig mit den Leiterinnen der
Einrichtungen zu gemeinsamen Sitzungen, um einige Standards einheitlich festzulegen,
wie zum Beispiel die Gebühren.

Allgemeine Informationen

Orientierungsplan:
Alle Benninger Kindertageseinrichtungen arbeiten auf freiwilliger Basis nach den
Vorgaben des Orientierungsplanes des Landes Baden-Württemberg.

Kooperation Grundschule:
Mit der Benninger Grundschule besteht eine Kooperationsgemeinschaft. Die Kinder
werden bestmöglichst auf die Schule vorbereitet.

Zuschüsse / Fördermöglichkeiten:
Bei Bedarf und dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann beim
zuständigen Sozialhilfeträger (Landratsamt Ludwigsburg) wirtschaftliche Hilfe zur
Übernahme der Betreuungs- bzw. Mittagessenskosten beantragt werden.

Barrierefreiheit / Integration / Sprachförderung:
Mit Ausnahme des Kindergartens Friedensheim und des Horts an der Schule sind alle
Einrichtungen barrierefrei erreichbar. Sollte für Ihr Kind eine Integrationshilfe oder
ähnliches erforderlich sein, sind eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der
Wunscheinrichtung und dem Rathaus, sowie eine Antragstellung beim zuständigen
Versorgungsamt (Landratsamt Ludwigsburg) sinnvoll. Die Benninger
Betreuungseinrichtungen bieten für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche
Sprachfördermodelle an. Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen Einrichtung
und im persönlichen Gespräch mit den Erzieherinnen vor Ort.

Wahl der Einrichtung:
Grundsätzlich können sich die Eltern innerhalb der Gemeinde für eine
Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl entscheiden beziehungsweise eine Prioritätenliste
aufstellen. Für welche Einrichtung dann die Platzzusage erteilt wird, hängt im
Wesentlichen von der Platzsituation und den entsprechenden Vergabekriterien ab.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht in allen Einrichtungen alle möglichen
Betreuungsformen und -arten angeboten werden können.

Anmeldung zur Betreuung:
Die Anmeldung für alle Benninger Einrichtungen erfolgt zentral über die
Gemeindeverwaltung / Rathaus. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und
Vordrucke. Voraussetzung für die Anmeldung zur Betreuung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz
in Benningen haben beziehungsweise zum Zeitpunkt der geplanten Betreuung haben
werden. Der Hort an der Schule (inklusive Kernzeitenbetreuung) steht nur den Schülern
der Benninger Grundschule zur Verfügung.

Die Anmeldung soll ca. 6 Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn erfolgen. Dazu
sind alle ausgefüllten Antragsvordrucke im Rathaus abzugeben. Die
Gemeindeverwaltung vergibt im Juni eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr die
freiwerdenden Plätze. Unabhängig davon werden Anfragen mit einem Aufnahmewunsch
im laufenden Schuljahr individuell bearbeitet.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nicht nach Eingangsdatum, sondern orientiert sich an der
Platzsituation, dem Alter des Kindes, der Wohnortnähe, möglichen Geschwistern, den
gewünschten Betreuungszeiten und der Berufstätigkeit der Eltern. Im Einzelfall sind
deshalb Nachfragen zum Aufnahmeantrag möglich.

Ummeldungen / Kündigung:
Ab- und Ummeldungen sind grundsätzlich vier Wochen zum Monatsende schriftlich bei
der Einrichtung zu beantragen. Beim Übergang in die Grundschule oder in eine
weiterführende Schule erfolgt die Abmeldung automatisch.

Anmeldung zum warmen Mittagessen:
Alle Einrichtungen bieten ein warmes Mittagessen (auch an einzelnen Wochentagen) an. Die Anmeldung erfolgt mit der Anmeldung zur Betreuung und ist verbindlich.

Änderungen sind nur zum 01.10. und
01.03. eines Jahres möglich und müssen schriftlich beantragt werden. Detaillierte
Informationen finden Sie in der jeweils geltenden Benutzungsordnung der Einrichtung.

Hinweise zur “U3-Betreuung”:
In Benningen haben sich die Träger auf eine Lösung innerhalb der bestehenden
Gebäude geeinigt. Während in anderen Kommunen separate Kinderkrippen für 1- und
2-jährige Kinder gebaut wurden, können in fast allen Einrichtungen in Benningen die
2-Jährigen aufgenommen werden. Für die Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
(”U2-Kinder”) stehen in der “Beethoven-Kindertagesstätte” und zukünftig in der
“Kindertagesstätte Seelach” jeweils zehn Plätze zur Verfügung. Sie können später in der Einrichtung
bleiben oder zu einem anderen Träger wechseln.

Ausführliche Informationsbroschüre zur Kinderbetreuung in Benningen am Neckar
Aufnahmeantrag Kindergärten
Aufnahmeantrag Kinderkrippe
Elternbeiträge

Weitere Informationen

Little Bird

Kinderbetreuungsangebote in Benningen online